| Bern, den 1. Juli 1999 | |
An die Inlandredaktionen von Presse, Agenturen, Radio und Fernsehen |
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Die Asylkoordination Schweiz (AKS) und die Bewegung für eine offene, demokratische und solidarische Schweiz (BODS) lehnen grundsätzlich ein Arbeitsverbot für Asyl- und Schutzsuchende ab und fordern, zusätzlich zur Arbeitsbewilligung, sinnvolle Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme.
Schützbedürftige dürfen nach drei Monaten eine Erwerbstätigkeit ausüben, heisst es im neuen Asylgesetz. Damit komme das neue Asylgesetz den Bürgerkriegsflüchtlingen entgegen, argumentierten die GesetzesbefürworterInnen während der Abstimmungskampagne zur neuen Asylgestzgebung. Zwei Wochen nach der Abstimmung vom 13. Juni 1999 empfehlen nun die Behörden bereits wieder die Aufhebung dieser Gesetzesbestimmung.
An der heutigen Asylkonferenz sind sich die Kantone über ein Arbeitsverbot, dass alle Asyl- und Schutzsuchende ab Stichdatum gleichermassen treffen soll, noch nicht einig geworden.
Ein Arbeitsverbot für Asyl- und Schutzsuchende schafft im Asylbereich zusätzliche Probleme und zwingt die vom Verbot Betroffenen in unentrinnbare Fürsorgeabhängigkeit. Die Schweiz schafft damit bei den vom Arbeitverbot Betroffenen Depressivität und Passivität, verhindert eine zweckvolle Rückkehrvorbereitung und steigert die Fürsorgekosten massiv.
Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
| Anni Lanz | Brigitte Mauerhofer |
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