Antisemitismus

Die St.Galler Regierung will eine mit zwei Millionen Franken dotierte ‘Paul-Grüninger-Stiftung’ ins Leben rufen (NLZ, 29.12.97; WoZ 8.1.98). Die Grüninger-Nachkommen wollten eine unabhängige Stiftung. Die Tochter in der WoZ: „Ich erwarte, dass nicht Leute im Stiftungsrat Einsitz nehmen, die gegen die Rehabilitierung meines Vaters waren".

Am 9. April berichtet die Tagespresse (Bund, AZ, le temps, TA), der Kanton St. Gallen habe einen Nachtragskredit von 1,3 Millionen Franken für die Familie Grüninger beantragt. Gescheitert sei die Idee der Errichtung einer ‘Paul-Grüninger-Stiftung’ seitens des Kantons. Mit dem Geld wollen die Nachkommen Grüningers eine ‘Paul-Grüninger-Stiftung’ selbst gründen.

Am 24. April meldet das IW die Gründung der Paul-Grüninger-Stiftung.

In der AZ vom 7. Januar 1998 wird eine Broschüre der Heilsarmee gerügt, die während der traditionellen Weihnachts-Topfkollekte an die Spendenden verteilt wurde. Auf der Seite 65, unter der Rubrik „Die Juden" stünden Sätze, die die jüdische Volksgruppe arg verunglimpfen. Am 24. Januar werden die umstrittenen Sätzen unter der Rubrik „Briefe an die AZ" abgedruckt.

Unter dem Titel „Eine neue Weltordnung" wird in der Dezember-Nummer des Schweizer Demokraten für eine antisemitische Kassette geworben. Ein Drittel des Verkaufspreises geht an die SD, deren Sekretariat Bestellungen entgegennimmt. Gemäss Umschlagshülle stütze „sich die Kassette auf die Bücher von Jan van Helsing und Des Griffin, einschlägig bekannte antisemitische Verschwörungsphantasten. Die Verbreitung der Bücher von van Helsing wurde von Schweizer Gerichten bereits zweimal als Widerhandlung gegen das Antirassismus-Gesetz gewertet" (WoZ, 22.1.98; Bund, 22.1.98).

Unter dem Titel „Neonazis: Sie sind mitten unter uns" berichtet der SB am 3. Mai vom „dubiosen Tonband, das sich auf antisemitische Literatur stützt". „Volksmusik-Päpstin Katrin Hasler", DRS-1-Moderatorin, ist die Interpretin der Zwischenmusik der Kassette, die von ihrem Ehemann und SD-Politiker Martin Frischknecht kommentiert wird. „DRS-1-Chef Heinrich von Grünigen: ‘Das ist ungeschickt und kann uns abträglich sein’".

An einem Vortrag von Roger Wüthrich in der stadteigenen Regionalbibliothek Gäbelbach/BE mit dem Titel „Geschenk der Götter an die Menschen?! Wotans Lehren" liegt ein Werk von Hermann Wirth auf, dem Gründer des späteren SS-Instituts „Deutsches Ahnenerbe". Wüthrich war früher Mitbegründer der Wiking-Jugend Schweiz und der völkisch-heidnischen Avalon-Gemeinschaft (WoZ, 22.1.98).

Laut GHI diskriminierte das Bundesamt für Polizei und Ausländer Juden schon bevor die Nazis die Macht in Deutschland übernahmen. In einem Artikel vom 23. Januar zitiert GHI zwei Mitglieder der Association romande contre le racisme ACOR, die noch 1998 ein Buch zum Thema veröffentlichen wollen.

Am 20. Februar 1998 gerät der Bundesratsentscheid, einem ehemaligen, abgewiesenen jüdischen Flüchtling keine Genugtuung zu gewähren, in allen Zeitungen unter scharfer Kritik. Einzig der Blick findet Lob für den Entscheid. Während zum Beispiel die AZ den Entscheid als „Rückkehr zum Legalismus" wertet, ist der NZZ "dieser Standpunkt (...) letztlich unbefriedigend". Der TA titelt den Kommentar mit den Worten „Kleinmütig und feig", Der Bund sieht den Entscheid als „auch juristisch nicht haltbar", der JdG zitiert den Anwalt des ehemaligen Flüchtlings, der nun vor dem Bundesgericht klagen will: „Wir haben die Chance verpasst, uns von der rassistischen und inhumanen Politik der damaligen Behörden zu distanzieren". Der NQ kommentiert: "Wir fragen uns, ob der Bundesrat nicht ein weiteres Mal die Situation unterschätzt hat", der CdG titelt „Wenn Bern gewusst hat, muss sie sich fügen". Die NLZ meint: „(...) offenbar hat die Regierung noch immer zuwenig über das Führen in ausserordentlichen Lagen gelernt".

Am 27. Februar kommentieren drei Leser im TA die Berichterstattung: „Bundesrat weigert sich zu Recht" ist die Meinung der drei Leser. Am 8. März veröffentlicht der TA weitere vier LeserInnenbriefe dazu, die AZ am 18. März einen.

Die WoZ berichtet am 12. März auf der ersten Seite über den Entscheid und fragt sich unter dem Titel „Gedächtnisschwund": „Wovor fürchtet sich der Bundesrat im Fall Sonabend eigentlich? Dass einige zehntausend Nachkommen von ausgeschafften Flüchtlingen die Gelegenheit benutzen und ebenfalls Geld einfordern, 50000 Franken pro Kopf wie Sonabend, und die Schweiz in eine finanzielle Krise stürzen? Das wäre das gute Recht dieser Leute". Am Beispiel des Kantons Basel-Stadt, der einem widerrechtlich ausgeschafften jüdischen Flüchtling eine Entschädigung bezahlt hatte, zeige sich: „Die meisten, die ausgeschafft worden sind, haben eben nicht überlebt (...): Sie wurden ausgerottet und ihre Nachkommen auch".

Zu einer Flut von Artikeln bringt es Schang Hutter, der am 28. Februar eine Skulptur mit dem Namen „Shoah" mitten vor dem Hauptportal des Bundeshauses gestellt hat (Tagespresse, 3.3.98). Am 4. März „entsorgt" die Fraktion der Freiheitspartei in einer Nacht-und Nebel-Aktion die Skulptur, was in der Tagespresse vom 5.3.98 hart gerügt wird. Die AZ titelt „Sich für ‘Ruhe und Ordnung’ blamiert, die NZZ zitiert den Parlamentspräsidenten, für den die Aktion der Handlungsweise einer Bürgerwehr gleichkomme.

Am nächsten Tag taucht die Skulptur im Zürcher Paradeplatz (Tagesprresse, 6.3.98), wo sie vorübergehend Asyl erhalten habe. Auch dort reagiert die Freiheitspartei umgehende, am 7. März berichtet die Tagespresse von einer neuerlichen Aktion ihrerseits: Sie überklebt die Skulptur mit Flugblätter, die laut BZ „fatal an die nationalsozialistische Rede von ‘entarteter’ Kunst" erinnere. Auch die SVP spreche von Schrott.

Die diesbezügliche Berichterstattung der folgenden Woche befasst sich mit Gegenaktionen der SP (Tagespresse, 10.3.98) und eines Luzerner Komitees namens „Freie Kunst für freie Bürger" (Tagespresse, 11.3.98). Die NZZ befasst sich am 11. und 12.3.98 mit den Hintergründen dieses „inszenierten Skandals", die Weltwoche geht am 12.3.98 den Gefühlen nach, die die Plastik seit einer Woche evoziere. Den vorläufigen Schlusspunkt bildet die Frage, die der Zürcher Stadtpräsident Josef Estermann stellt: „Soll die Stadt die ‘Shoah’ kaufen?" (Tagespresse, 12./13.3.98).

Aufgrund einer Anfrage im Aargauer Grossrat (AZ, 9.4.98), beschliesst der Kanton, ab Mitte Juli die Skulptur auf dem Aarauer Regierungsplatz aufzustellen. Die AZ berichtet am 30. April von einer kleinen Tournee: Ab 6. Mai wird die ‘Shoah’ an der Basler Schifflände zu sehen sein, „nachdem Aarauer Auftritt" wird sie „noch in St.Gallen und Zug Station machen und in der Folge in Zürich bleiben. Die Limmatstadt wird das Werk erwerben".

„Es genügte den Schweizern nicht, sie den Mördern zu übergeben. Die Mörder sollten auch wissen, wen sie da hatten": „Als die drei Gefangenen nachher in Frankreich vor den deutschen Beamten standen, gaben sie natürlich ihre falschen Namen an. Da lachten die Deutschen und lasen ihnen Details aus ihren richtigen Pässen vor, die sie von den Schweizer Beamten zugesteckt bekommen hatten" (WoZ, 12.3.98).

Am 12. Juni erinnert der TA an diese Geschichte.unter dem Titel „Viel versprochen, noch nichts getan". Der Bundesrat schiebe den Entscheid vor sich her: „Viereinhalb Monate wartet Spring nun schon auf den Bescheid, ob ihm die Regierung des Landes, das ihn als jüdischen Flüchtling an die Nazis verriet, Genugtuung zusprechen will. Eigentlich wartet er schon seit 1943".

Nachdem Facts ausführlich über den Fall berichtete, übernimmt der Bund die Meldung am 19. Juni und liefert einen Kommentar am 20. So tut die NZZ am 22. Juni.

Der abschlägige Entscheid des Bundesrates bringt es am 24. Juni auf die erste Seite der NLZ: „Versagt" übertitelt sie ihren Kommentar. Andere Tageszeitungen bringen die Meldung als Kasten neben der Berichterstattung zum Vernehmlassungsentwurf für die Solidaritätstiftung, das vom Bundesrat gleichzeitig der Presse präsentiert wurde. Kritisiert wird vor allem die legalistische Begründung des abschlägigen Entscheids der Regierung. Die AZ kommentiert: „Auch wenn Spring von der Budesrepublik entschädigt wurde, hätte der Bund Anlass genug, seinerseits eine Geste zu tun".

Am 14. März 1998 berichtet der TA von einer jüdischen Familie, die „jahrzehntelang in der Schweiz gelebt" hatte, und deren Kinder Schweizer waren. Die Tochter berichtet, dass sie und ihre Geschwister eingebürgert, ihren Eltern aber die Aufenthaltsbewilligung von der Zürcher Fremdenpolizei verweigert worden war. Die Eltern seien am 16. März 1944 nach Auschwitz deportiert und am 1. April vergast worden: „’Herrn Delamuraz möchte ich gerne erzählen, wie nahe der Schweizer Grenze Auschwitz für meine Eltern lag’ sagt" die Tochter gegenüber dem TA. In einem Kasten geht der TA auf die obenerwähnten Fällen wieder ein und berichtet, dass nun eine Interpellation eingereicht worden sei, „die harte Fragen stellt".

Die Berner Kantonsregierung ist der Meinung, ein Lehrer in Arch/BE habe richtig gehandelt, als er sich gegen rassistische Sprüche auf dem Pausenplatz und Hakenkreuze im Zivilschutzkeller wehrte. Im April 1996 hatte die dortige Schulkommission dem Lehrer gekündigt, die Kündigung aber zurücknehmen müssen, weil sie rechtswidrig war (BZ, 24.2.98). Im Dezember 1997 hatten an die 1000 Personen eine Resolution unterschrieben, die ihrem „Unmut über das Verhalten der Erziehungsdirektion" bekundete. Das VPOD-Magazin 105/98 vom Februar 98 interviewt einen Initianten darüber und über die Haltung der Erziehungsdirektion seinem Kollegen gegenüber. Unter dem Titel „Fall Arch ist nicht erledigt" erklärt der Realschul-Lehrer, dass dem Betroffenen ab Sommer 98 die Arbeitslosigkeit droht.

Die Zeitschrift ‘klartext’ befasst sich in ihrer April-Ausgabe (2/98) mit der holocaustleugnenden zweimonatlichen „Postille ‘Recht+Freiheit" des Baslers Ernst Indlekofer. Anscheinend habe es Indlekofer dank dieser geschafft, eine neue Existenz zu sichern, nachdem er als selbstständiger Programmierer gescheitert war: „Recht+Freiheit (...) ist - ganz im Sinne der Biografie seines Redaktors - zum hofberichterstattenden ‘Zentralorgan’ für ARG-Verfahren geworden. Zudem leugnet es selbst den Holocaust. Und vergisst nicht, Herausgeber Indlekofer als Märtyrer darzustellen".

Eine Auswertung von 20000 Einbürgerungsgesuchen von 1893 bis 1969 in der Stadt Zürich ist Anlass für einen ganzseitigen Artikel im TA vom 14. Mai 1998. Jedem sechsten ausländischen Bewerber wurde der Schweizer Pass verweigert. Im lead kommentiert der Autor des neuerscheinden Buches ‘Das Kreuz mit dem Pass - Die Protokolle der Schweizermacher" Christian Dütschler: „Es war schlimmer als im Film ‘Die Schweizermacher’: In Zürich nahmen die Einbürgerungsbeamten alles unter die Lupe, von der politischen Einstellung bis zum Sexualleben". Vor allem Behinderte und Juden seien unerwünscht gewesen.

Die Genfer Zollbehörden haben zwanzig Nummern einer Zeitschrift beschlagnahmt und schliesslich durch einstimmiges Bundesgerichtsurteil eingezogen und vernichtet, weil darin behauptet werde, „ein Amerika ohne Schwarze wäre sicherer, sauberer und reicher" (NZZ, 22.5.98).

Der SB bezichtigt am 24. Mai den verstorbenen Ex-Hauptmann Grüninger, Nazi-Sympathisant gewesen zu sein. Dieser tauche auf einer Liste der Bundespolizei, die Ende 1940 bei einer Razzia in Zürich bei der ‘Nationalen Bewegung Schweiz’, der Organisation der Schweizer Nationalsozialisten, auf. Weiter habe sich Grüninger 1941 „um Vertreterstellen bei der Schraubenfabrik AG in München und bei Fabrikationsbetrieben von synthetischem Gummi" bemüht, wobei ihm ein Nazi-Spion dabei behilflich war. Zum Schluss zitiert der SB einen „offiziellen Bericht vom 5. September 1941, unterzeichnet vom St.Galler Polizeichef und zwei weiteren Beamten (...): ‘In politischer Hinsicht muss Grüninger seit seiner Entlassung als Landjäger-Hauptmann, als nationalsozialistisch bezeichnet werden’".

Am 28. Mai kontert die WoZ mit einem ganzseitigen Artikel von Stefan Keller, Autor des Buches ‘Grüningers Fall. Geschichten von Flucht und Hilfe". Dieser geht auf alle im SonntagsBlick erwähnten Vorwürfen ein und kommt zum Schluss, damit habe sich das Ringierblatt nur blamiert: „Geschichtsschreibung einzig und allein aufgrund von Spitzelakten, ohne Quellenkritik, ohne Gegenprobe, ohne eine Chance für den ‘Angeklagten’ und ohne jede Redlichkeit. Ein ‘Forscherstreit’ ist das bestimmt nicht, sondern die Wiederaufnahme einer alten wohlfeinen Rufmordkampagne, von denen es ja im Fall Grüninger schon einige gegeben hat".

Im Namen der Nachkommen Paul Grüningers meldet sich Rechtsanwalt Paul Rechsteiner unter der Leserbrief-Rubrik im SB vom 31. Mai und weist auf Kellers grossangelegte Untersuchung, die diese Gerüchte konkret widerlegt habe.

In der Nr. 10 seines Organs Flash (28.5.98) publiziert der Verband Schweizer Presse eine Erklärung des Präsidenten des Verbandes Bündner Presse, Hanspeter Lebrument, Geschäftsleiter der Gasser Media AG. Darin wirft er den Machenden des Presseerzeugnisses ‘Monopolschweiz’ vor, sich „der Mittel, wie sie das letzte Mal im deutschsprachigen Raum beim Herannahen totalitärer Regierungen in den dreissiger Jahren gegen die freien und demokratischen Verleger, Redaktorinnen und Redaktoren verwendet wurden", zu bedienen. Die ‘Monopolschweiz’ war unter Federführung von Medienverbände und -Gewerkschaften sowie des Gewerkschaftsbundes Graubünden als Kampfblatt gegen den von der Gasser Media AG geführten Zusammenschluss wichtiger Zeitungstitel in der Ostschweiz herausgegeben worden. Eine Begründung für den Vergleich führt Lebrument nicht an.

„Wenige Tage vor dem Wiedererscheinen des ‘Nebelspalters’ ist es zum Eklat gekommen. Die beiden designierten Chefredaktoren haben den Bettel hingeschmissen. Grund: eine judenfeindliche Karikatur, die in der ersten Ausgabe erscheinen soll". Dies der lead der sda-Meldung, wie er in der NLZ vom 2. Juni abgedruckt ist. Am 3. Juni melden dann die Tageszeitungen, nachdem der Verlag Engeli & Partner Selbstzensur geübt habe, sei Sigi Feigel namens der ‘Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus’ sowie der ‘Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz’ bereit gewesen, die schon eingereichte Strafanzeige zurückzunehmen. An der gemeinsamen Pressekonferenz stellen die beiden die neue Nummer des ‘Nebelspalters’ vor: Die Karikatur, die zum Streit geführt hatte, zeigt eine Helvetia, die unter Druck eines jüdisch aussehenden Richters Geld ausschüttet. Der Richter ist notdürftig überklebt: freiwill zensuriert. Die AZ reproduziert die zensierte Karikatur.

Am 25. Mai, bzw. am 27. Mai tritt eine ehemalige schwedische Polizistin zuerst im Basler Hilton, dann im Zürcher Volkshaus auf, die in einem Buch behauptet, sie sei die wiedergeborene Anne Frank. Die beiden Veranstaltungen versammeln mehere Hundert Zuhörende. Als Veranstalter figuriert Thomas Meyer, Geschäftsführer des anthroposophischen Perseus-Verlag in Basel, der unlängst für Aufsehen sorgte, „weil er die aus den 30er Jahren stammende Schrift ‘Das Rätsel des Judentums’ samt antisemitischen Aussagen neu auflegte - kommentarlos". In einem Hintergrundartikel kommentiert das vorwärts am 5. Juni: „Der Tod im KZ als heilsgeschichtliche Notwendigkeit? Ein gefährliches Gedankengut, das dem nazistischen Rassenwahn sehr nahe kommt."

Am 6. Juni berichtet die BaZ von einem Diskussionsabend in der Offenen Kirche Elisabethen, an dem Leserbriefe zur Holocaust-Debatte im Zentrum standen, die aus der Basler Region und aus Zürich stammen. Nachdem einige Briefe vorgelesen worden sind, die aufzeigten, dass „pauschale Charakterisierungen jüdischer Menschen nach den Eigenschaften einer Shareholder-Kultur wie ‘Geldgier’, ‘Raffsucht’ etc" wieder im Aufleben seien, diskutieren verschiedene Leute über Strategien gegen diese Entwicklung.

In der Hauptausgabe der Tagesschau von SF DRS vom 9. Juni bezieht Bundesrat Flavio Cotti dezidiert Stellung gegen den neuen Bericht des Wiesenthal Centers und bezeichnet diesen als perfid und beleidigend. In den folgenden Tagen beschäftigen sich die Tageszeitungen mehrmals mit der Studie und den damit ausgelösten Reaktionen in der Schweiz (AZ, 10.6.98; le temps, 11.6.98; BaZ, 12.6.98; Bund, 11./12.6.98). Die sda meldet am 14.6.98, Sigi Feigel, Ehrenpräsident der Israelitischen Cultusgemeinde, prüfe eine Klage gegen das Center wegen Ehrverletzung „- selbstverständlich nach amerikanischem Muster auch auf Schadenersatz".

Zwei Leserinnen beschweren sich am 11. Juni 1998 in der AZ über deren Berichterstattung zum fünfzigsten Jahrestag der Gründung des israelischen Staates vom 15. Mai: „In diesem Bericht wurden die Juden als ewig ruhelose, wandernde Menschen bezeichnet (...). Eine Frage: Machen nicht auch viele Schweizer ein Auslandjahr, lernen eine andere Kultur, andere Menschen kennen und kehren dann zurück?"

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