Ein Tourist aus der Elfenbeinküste bezeichnet die Behandlung, die er anfangs Dezember 1997 von der Berner Polizei erlitt, im Bund vom 17.12.97 als wie in einem Nazi-Film". Er will eine Anzeige gegen die Stadtpolizei erstatten und nie mehr wieder in die Schweiz reisen", nachdem er bei einer Festnahme arg verunglimpft und geschlagen worden sei. Der Bund zitiert im Artikel den Europäischen Antifolter-Ausschuss", der 1996 kritisiert hatte, vorab Ausländer und Drogendelinquenten" seien Opfer von Beschimpfungen, Ohrfeigen und Schlägen auf Schweizer Polizeiwachen" geworden, sowie die Asylhilfe Bern und Amnesty International, die eine zunehmende Polizeibrutalität beklagen.
Die St.Galler Anklagekammer verzichtet auf ein Strafverfahren gegen zwei Kantonspolizisten, die im Sommer 1997 einen 27jährigen herzkranken Asylbewerber laut seiner Anwältin geschlagen, entkleidet und gewürgt worden sei (TA, 8.1.98; NQ, 9.1.98). Am 16. Januar veröffentlicht vorwärts einen Hintergrundartikel, der weitere Fälle von Uebergriffe seitens der Polizei erwähnt. Die Repression gegen Schwarze sei intensiviert worden, weil sich der Drogenmarkt vor allem in den Händen von Afrikanern befinde", behauptet der St. Galler Kriminalpolizei-Chef Fehr.
Ein SBB-Angestellter, der seinen Bürofax für die Verbreitung rechtsextremer Tiraden missbraucht hatte, muss laut Eidg. Personalrekurskommission (VPB 1997, 61/IV, Nr.80) seine Nichtwiederwahl akzeptieren (Beobachter, 6.2.98, Bund 28.2.98).
Drei Menschenrechtsorganisationen beschuldigen die Lausanner Polizei der Brutalität (NZZ, 25.3.98). Es wurde eine Anzeige wegen Körperverletzung und Rassendiskriminierung eingereicht. Rassistische Beschimpfungen und Schläge seien an der Tagesordnung.
Das Verwaltungsgericht rügt die Ausgrenzung eines Asylsuchenden aus der Gemeinde Bern als unrechtmässig. Die BZ vom 15. April zitiert die Dienstchefin Asyl bei der kantonalen Fremdenpolizei, die sagt, 1997 seien 496 Verfügungen erlassen worden.
Die Zentralsekretärin der Asylkoordination Schweiz meldet sich in der zweiten Ausgabe der FriedensZeitung (FriZ, April/Mai 98) unter dem Titel Fremdenfeindlichkeit hinter Paragraphen versteckt" zur laufenden Debatte um die Asylgesetzesrevision zu Wort. Dazu komme die Duldung von eigentlichen Hetzkampagnen gegen Asylsuchende und AusländerInnen durch Teile der Schweizer Presse".
Zum Thema Skins als Unteroffiziere der Armee" äussert sich der Bund vom 30. April. Bundesrat Ogi hat dem Generalstabchef den Auftrag erteilt, eine Untersuchung durchzuführen, die die Dimension des Rechtsextremismus in der Armee aufzeigen soll". Der Bund zitiert den freien Journalisten Hans. Dieser weiss von mindestens acht diesbezüglichen Fällen. Für Stutz sind die Fälle deshalb bloss die Spitze des Eisberges".
Einem Lehrer, der in Puntrut/JU seine Schüler mit rassistischen Sprüchen beleidigte, ist laut Bundesgericht zurecht der Lohn gekürzt worden (Blick, 12.5.98).
Die Schulkommission von La-Chaux-de-Fonds hatte einem 12jährigen Mädchen unter Androhung des Ausschlusses von der Schule verboten (...)", ihr islamisches Kopftuch zu tragen. Die NLZ vom 15. Mai berichtet, dass nun die Neuenburger Erziehungsdirektion diesen Entscheid umgestossen habe, denn sowohl die Bundesgesetzgebung wie die kantonalen Bestimmungen garantierten die konfessionelle Unabhängigkeit der öffentlichen Schule", und das Mädchen mit dem Kopftuch den Unterricht nicht beeinträchtigt habe".
Am 21. Mai 1998 strahlt die Sendung Rundschau des Schweizer Fernsehens SFDRS einen Betrag über Zürcher Polizisten, die von illegal anwesenden Prostituierten Gratis-Sex verlangten.
Im SB vom 31. Mai wird die Geschichte mehrseitig aufbereitet.
Die sda meldet am 23. Juni, dass zwei Zürcher Stadtpolizisten aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, weil die Prostituierte", die ihnen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorwarf, jede weitere Aussage" verweigere, und sich die Vorwürfe durch Zeugenbefragungen für eine Anklage nicht genügend erhärten" liessen.
Am 8. Juni 1998 schickt der Bundesrat die neue Ausländerregelung in Vernehmlassung. die sda berichtet am 8. Juni darüber wie folgt: Im Einklang mit Vorschlägen der Expertenkommission Migration hat der Bundesrat nun beschlossen, das als diskriminierend kritisierte Drei-Kreise-Modell bereits mit der Ausländerregelung 1998/99 aufzugeben".
In seinem neusten Bericht übt amnesty International Kritik an die Schweizer Behörden. Erneut sei es zu Fällen von Polizeigewalt in Form von Beschimpfungen und Misshandlungen gekommen, wobei sich die Uebergriffe auffallend häufig gegen Menschen aussereuropäischer Herkunft richteten (sda, 17.6.98).
Die TZ berichtet am 20. Juni über die Ermittlungen im Fall von zwei türkischen Kurden, die angeblich von der Tessiner Polizei geschlagen worden seien. Vier Jahre später ist der Fall immer noch nicht abgeurteilt".