Anlässlich der Kantonalwahlen im April wurden in Bern an 675'000 Stimmberechtige Wahlprospekte der FPS versandt, die gleich zu zwei unabhängig voneinander eingeleiteten Ermittlungen wegen Rassendiskriminierung führen. Eine Karikatur zeigt eine offenkundig ausländische Person, auf deren Jacke die Worte Ich Asyl. Mir gut geht. Echt Leder" gekritzelt sind (Bund 3.7.98). Drei Private haben schliesslich Klage gegen die Berner Freiheitspartei eingereicht. Die Parteipräsidentin Ruth Spycher will das erstinstanzliche Urteil - eine Busse von 500 Franken - nicht akzeptieren. Der Bund vom 18.11.98 druckt neben der Meldung die umstrittene Karikatur ab.
In einem Communiqué rufen die Schweizer Demokraten am 3.7.98 dazu auf, sämtliche amerikanischen und jüdischen Waren, Restaurants und Ferienangebote zu boykottieren" (Bund 4.7.98). Tags darauf wird gegen Rudolf Keller, Baselbieter Nationalrat der SD, in Zürich Strafanzeige erstattet (SoZ 5.7.98). Ein Verfahren zur Aufhebung Kellers Immunität wird im Juli eingeleitet (ap 17.7.98). An der Delegiertenversammlung seiner Partei vom 30.10.98 gibt Keller bekannt, eine Initiative zur teilweise Ausserkraftsetzung des Antirassismus-Gesetzes zu starten, falls seine Immunität aufgehoben würde. Am 9.11.98 beratet die Rechtskommission des Nationalrates über das Geschäft (sda 1.11.98, TA 9.11.98) und beantragt die Aufhebung (Tagespresse 10.11.98, WoZ 12.11.98). Am 17.12.98 beschliesst der Rat mit 94 gegen 45 Stimmen für die Aufhebung Kellers parlamentarischer Immunität (TA 18.12.98).
Kauft bei Juden!" titelt die JR am 9.7.98 ihre Antwort an Keller auf ihrer ersten Seite, Unentschuldbare verbale Entgleisung" heisst es im Titel der Seite Schweiz, Eskalation stoppen" im Editorial. Weniger emotional die Berichterstattung des IW am 10.7.98: Wann kommt der Bundesrat?" fragt die Zeitschrift und lässt Parteiverantwortliche, Politiker und Leser für sich sprechen: Das ist eine Schweinerei". Ein fundierter Artikel über Kellers braune Vergangenheit" ruft seine Jugend in Erinnerung, z.B. als Präsident der Jungnationalen und der Bewegung Nationale Basis Schweiz, die in ihrem Zweimonatsheft Visier (...) ungeniert Texte von Hitler" abdruckte.
Lega-Präsident Giuliano Bignasca bringt das Fass zum Ueberlaufen, als er in seinem Gratisblatt Il Mattino della Domenica am 5.7.98 die Namen von 60 Personen unter dem Titel Die Juden, die Clintons Hof beherrschen" veröffentlicht. Migros, Coop und Credit Suisse stoppen daraufhin ihre Inserate. SB findet am 12.7.98 heraus, dass die Liste aus dem Parteiorgan der amerikanischen Nazis stammt (TA/sda 13.7.98, NZZ 15.7.98).
Infolge des eingeleiteten Strafverfahrens wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm kündigt die Vogt Schild in Solothurn den Druckauftrag (ap 29.7.98). Nachdem auch die Churer Gasser Print AG es vorzieht, die Zeitung nicht zu drucken, erscheint Il Mattino einmal nicht (BaZ 10.8.98). Am darauffolgenden Sonntag druckt die Vogt Schild Il Mattino angesichts der massiven Schadenersatzforderungen vorläufig wieder (Tagespresse 14.8.98, Bund 30.8.98).
Im Oktober wird Rodolfo Pantani, Gemeinderat von Chiasso, wegen eines Artikels über Albaner in der Schweiz in Il Mattino zu einer Busse von 600 Franken (TZ 24.10.98), im Dezember wird Bignasca wegen antisemitischer Aeusserungen im Juni 98 (vgl. Tangram Nr. 5/98, S. 74) zu einer Busse von 7000 Franken verurteilt.
Auch die Denner AG fühlt sich aufgerufen, amerikanische Waren zu boykottieren (Bund 17.7.98). Vom SB zur Affäre Bignasca befragt, sieht Denner im Unterschied zu seinen Konkurrentinnen von einem Boykott rassistischer Publikationen wie das Legablatt ab. Einer der Werbetexter von Denner heisst Flavio Maspoli und ist Lega-Nationalrat" (BaZ 18.7.98).
Aufmarsch der Revisionisten": Mit diesem Titel trifft die NZZ wohl die Stimmung im Saal am besten, als der bekennende Basler Revisionist Jürgen Graf und sein Verleger Gerhard Förster am 16.7.98 vor dem Badener Bezirksgericht erscheinen (Tagespresse 17.7.98, SoZ 5.7.98, AZ/Bund/NZZ 14.7.98). Graf muss sich in sechs, Förster in zwei Verfahren verantworten. Die Weltwoche gibt über die Verfahren und ihre Bedeutung detailliert Auskunft (Weltwoche 9.7.98). Am 21.7.98 verurteilt das Gericht Graf zu 15 und Förster zu 12 Monate Gefängnis unbedingt (Tagespresse 22.7.98). Das ist die bisher höchste erteilte Strafe wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm.
Graf verliert am 1.8.98 seinen Job an einer Basler Sprachschule, nachdem die Erzeihungsdirektion bei ihr interveniert war (SoZ 9.8.98, sda 6./10.8.98).
Vier Wochen nach dem Urteilspruch will die Aargauer Staatsanwaltschaft bereits wieder Strafanzeige gegen Förster erstatten, weil er inzwischen verschiedenen Buchhandlungen per Verlagsprogramm 98 revisionistische Bücher angepriesen hat (sda 17.8.98). Ein Monat später stirbt er (BaZ 25.9.98).
Sie haben mein Leben ruiniert", klagt der Worbener Kurt Leuenberger im Interview mit dem Bieler Tagblatt vom 5.8.98. Die Zeitung hatte aufgedeckt, dass er mittels eines Inserates in der Weltwoche für die extrem rassistische Sekte Project Apocalypse Now PAN geworben hatte (BZ 3.8.98, Bieler Tagblatt 8.8.98). Leuenberger wird sich wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm verantworten müssen.
Walter Fischbacher wird in zweiter Instanz vom St.Galler Kantonsgericht zu zwei Monate Gefängnis bedingt verurteilt, weil er in einem Rundschreiben an 30 benachbarte Haushalte in St. Gallen und an 70 weitere Personen im Juli 95 die Weltzionisten (Wezis) mit den Nationalsozialisten (Nazis) verglichen hatte (Tagespresse 18./19.8.98).
Der Sitz Ernst Indlekofers Informatikfirmas (vgl. Tangram Nr.5/98, S.70) wird am 19.8.98 ausgehoben. Die Polizei beschlagnahmt bei den anschliessenden Hausdurchsuchungen kistenweise rechtsextremes Material, darunter die Neuausgabe der Postille Recht+Freiheit, in der unter anderem der frisch verurteilte Jürgen Graf einen Artikel schreibt (SB/sda 23.8.98). Ein RuF-Site-Team" betreut danach weiterhin die Homepage. Graf ruft aufgrund der Verhaftung Indlekofers zur Arbeit im Untergrund auf. Auch die VgT-Internet-Seite des Erwin Kessler verbreitet die grafsche Erklärung (WoZ 3.9.98).
Ein 48jähriger Freiburger, der im Frühjahr für das Amt des Präfekten kandidiert hatte, wird zu vier Monate Gefängnis bedingt verurteilt, weil er in Châtel-St-Denis antisemitische Plakate aufgehängt und Flugblätter mit rassistischen Aeusserungen verteilt hatte (le temps/sda 10.9.98).
Der ehemalige Eidgenoss-Herausgeber Max Wahl wird in Winterthur zu 45 Tage Gefängnis unbedingt verurteilt, weil er unmittelbar vor Inkrafttreten der Rassismus-Strafnorm zwar die Postille eingestellt, dem harten Kern" jedoch weiterhin seine Notizen zustellte (TA 22.9.98, WoZ 24.9.98). Am 22.12.98 spricht das Bezirksgericht Zürich einen NZZ-Journalisten vom Vorwurf der Ehrverletzung frei, weil er den alten Herausgeber als Teil der Schweizer Naziszene betitelt hatte (sda 22.12.98).
Laut einem Gutachten des Zürcher Strafrechtsprofessors Marcel Niggli verletzen die SVP-Plakate gegen das Kontaktnetz für Kosovo-Albaner in Zürich das Rassendiskriminierungsverbot (TA 6.10.98). Die Genfer Sektion der SVP sieht sich hingegen wegen rassistischer Propaganda im Schaufenster vor einem Gerichtsverfahren (le temps 8.10.98).
Der Schweizer Autor und Verleger Marcel Huber aus Lantsch bei Lenzerheide muss sich vor Gericht verantworten, weil er in seinem im Frühjahr 97 erschienenen Buch Uns trifft keine Schuld die Juden verunglimpft hatte (sda 15.10.98).