Resolution
Aufgrund der Referate und Diskussion am Banquet Républicain zu weiblicher
Migration vom 17. Oktober 1996, organisiert von der Frauenliste Basel FraB, stellten die
Teilnehmenden mit dieser Resolution verschiedene Forderungen auf:
Wenn von Migration die Rede ist, geht man(n) selten von der Situation von Frauen
aus. Migrantinnen werden als handelnde Subjekte kaum wahrgenommen. Mit den nachfolgenden
Forderungen wollen wir eine Veränderung der Lebenssituation von Migrantinnen in der
Schweiz bewirken.
- Eine zentrale Forderung ist die Abschaffung des Drei-Kreise-Modells. Kreis-Modelle
stützen sich auf rassistische und eurozentristische Kriterien der Vergangenheit ab.
Während der Markt globalisiert wird, werden Menschen wegen iher Kulturzugehörigkeit und
Nationalität ausgegrenzt. Dieses Modell heizt ausserdem die fremdenfeindlichen Tendenzen
an.(Auf den rassistischen Charakter dieses Modells wies auch die Eidg. Kommission gegen
Rassismus im Mai 1996 hin!). Es schliesst Menschen aus den Ländern des Südens vom
legalen Aufenthalt in der Schweiz aus respektive erlaubt Frauen lediglich im Sexgewerbe zu
arbeiten oder Hausarbeit zu verrichten. Der Ausschluss eines branchenunabhängigen
Jahresaufenthalts für migrierende Frauen verunmöglicht es ihnen, den Arbeitsbereich zu
wechseln.
- Die menschenunwürdigen Sonderbewiligungen wie die Tänzerinnen-, die
Au-Pairbewilligung und das Saisonnierstatut müssen durch ordentliche
Aufenthaltsbewilligungen ersetzt werden. Die Abhängigkei von einem Aufenthaltsgesuch
durch ArbeitgeberInnen, NachtclubbesitzerInnen, Hausherren, dem Bedarf der Freier nach
jungen, unverbrauchten, exotischen Frauen macht Frauen ausbeutbar. ArbeiterInnen mit
Sonderstatus zahlen Quellensteuern, Mehrwertsteuern etc., sind aber von den Leistungen des
schweizerischen Staates weitgehend ausgeschlossen. Diese sozialen Kosten müssen die
zumeist armen Heimatländer bei der Rückkehr der Migrantinnen selbst tragen.
- Die weitere Aushöhlung des Asylrechts muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Die
SVP-Initiative, die im Dezember zur Abstimmung kommt, muss aktiv verhindert werden.
- Im Asylverfahren sollten frauenspezifische Fluchtgründe anerkannt werden, d.h.
Vergewaltigungen, sexuelle Gewalt und Gewalt gegen Frauen allgemein wie institutionelle
Entrechtung in theokratischen Staaten (Iran, Afghanistan etc.). Es muss auch
berücksichtigt werden, dass Frauen (Ehefrauen, Schwestern etc.) als Angehörige in die
politische Verfolgung von Männern hineinzogen werden.
- Viele Menschen, die in die Schweiz geflüchtet sind, leben zufolge der
Nichtgewährung von Asyl seit Jahren mit ungesichertem Status in der Schweiz. Deren
Aufenthalt muss beförderlich geregelt werden. Insbesondere ist bei der Gewährung von
humanitären Bewilligungen und vorläufigen Aufnahmen auch die spezifische Situation von
Frauen - sowohl im Heimatland wie auch hier in der Schweiz - zu berücksichtigen wie z.B.
die Unmöglichkeit der Rückkehr für eine alleinstehende Frau oder eine drohende private
Gewaltsituation.
- Frauen begeben sich häufig in ausbeuterische und von Gewalt dominierte Ehen oder
verharren darin, weil sie sonst ausgewiesen würden. Der zivilstandsunabhängige
Aufenthalt muss garantiert sein und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung gleicher
Rechte. Diese Forderung wurde am 4. Schweiz. Frauenkongress 1996 mit grosser Mehrheit
verabschiedet!
- Frauen, die eine Anklage gegen Frauenhändler erheben, müssen - mindestens während
der Dauer des Prozesses - eine (humanitäre) Aufenthaltsbewilligung und - sofern sie
keinen Erwerb (mehr) haben - eine existenzsichernde Unterstützung erhalten.
- Viele Frauen, die in der Schweiz arbeiten, müssen ihre Kinder zu Hause lassen. Der
Familiennachzug muss ihnen garantiert werden. Kinder und Frauen haben ein Recht auf das
menschenrechtlich geschützte Familienleben.
- Frauen anderer Herkunft sind als Frauen und Migrantinnen vom politischen
Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen. Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für
AusländerInnen ist unerlässlich.
- .Der Kanton muss AusländerInnen über die Einbürgerungsmöglichkeiten aktiv
informieren und damit zu deren Entscheidbildung, ob sie sich einbürgern wollen oder
nicht, beitragen.
- . Die Mindestlöhne für ausländische Arbeitskräfte bestimmen sich heute an der
Branchenüblichkeit und können durch Absprachen von ArbeitgeberInnen niedrig gehalten
werden. Für die Festlegung der angemessenen Löhne muss eine Bewertung der Arbeitsplätze
vorgenommen werden, die die heute selbstverständlichen Sonderleistungen wie
gesundheitliche Belastung und sonstiger überdurchschnittlicher Einsatz des eigenen
Körpers etc. berücksichtigen.
- . Frauen anderer Herkunft sind aufgrund der schweizerischen Bedingungen von den
Bildungsangeboten ausgeschlossen. Das Bildungsangebot muss daher den fremdsprachigen
Frauen und deren Ausbildungshintergrund angepasst werden. Ausländische Berufsausbildungen
müssen anerkannt werden. Migrantinnen müssen in den Bildungsgremien vertreten sein.
- . Migrantinnen sollten in ihrer Sprache und gemäss ihrem kulturellen
Erfahungshintergrund über ihre Rechte in der Schweiz infomiert werden. Z.B. sollten sie
auch darüber informiert werden, dass sie Anrecht auf die von ihnen entrichteten
AHV-Beiträge haben. Falls diese nicht ausbezahlt werden können, sollte dieses Geld für
Frauenprojekte wie Beratungstellen zur Verfügung gestellt werden.
- . Mit willkürlichen Schliessungen von Bordellen aufgrund AnwohnerInneninitiativen,
wie sie das Übertretungsstrafgesetz vorsieht, werden einseitig Frauen kriminalisiert und
in die Illegalität getrieben. Anstatt dessen sollten die Freier belangt werden, indem
z.B. auf der Ebene der Strassenverkehrsgesetzgebung, der Belästigung von Anwohnerinnen
gehandelt wird. Der Zwang zur Prositution und die Spekulation sollten unterbunden werden.
- . Bestehende Gesetze zum Schutz von Frauen sollten angewendet werden!

