AKS, Asylkoordination Schweiz
BODS, Bewegung für eine offene
demokratische und solidarische Schweiz
Neuengasse 8, 3011 Bern, Tel. 031 312
40 38 (AKS) 031 311 07 70 (BODS)
Das Arbeitsverbot für Asylsuchende ist ein Unsinn
Asylsuchende sollen ihren Unterhalt selbst verdienen können, statt in die Fürsorgeabhängigkeit gezwungen zu werden
Petition an die Bundesbehörden
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Wir fordern vom Bundesrat und der Bundesversammlung, |
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Das Arbeitsverbot und weitere Einschränkungen, welche es den Asylsuchenden und den vorläufig Aufgenommenen verunmöglichen, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten, verletzen die Menschenwürde: Zum Nichtstun gezwungen, sind sie auf Fürsorgeleistungen angewiesen und verlieren ihre Selbstachtung. Dieses Bevormundungssystem führt zu jährlichen Fürsorgeausgaben in Millionenhöhe. Dieses Geld könnte weit sinnvoller investiert werden, nämlich: in ein Verfahren, das eine sorgfältigere Prüfung der Asylgesuche ermöglicht und die teils unerträglich langen Wartezeiten verkürzt, in Rückkehrhilfe-Programme und in eine Politik, die Menschenrechtsverletzungen vorbeugt und ächtet.
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Petitionsbogen als PDF-Datei herunterladen |
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Falls nicht bereits installiert: |
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Bitte, Petitionsbogen teilweise oder ganz ausgefüllt - bis spätestens am 19.6.2000 (am Tag nach dem Flüchtlingstag) - zurückschicken an: BODS / AKS, Neuengasse 8, 3011 Bern, |
Alle Personen können diese Petition unterschreiben, unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Alter.
Das Arbeitsverbot für Asylsuchende ist ein Unsinn
1.
Der Bundesrat hat (im August 1999) ein bis zum 31. August 2000 dauerndes zwölfmonatiges Arbeitsverbot für alle Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen, die nach dem 1. September 1999 eingereist sind, beschlossen. Wir befürchten, dass die provisorische Massnahme gesetzlich verankert wird. Sie bezweckt vorrangig, die „Attraktivität der Schweiz" zu senken und die Integration zu verhindern. Dies ist in der Schweizer Politik nichts Neues: Schon der „Bergier-Bericht" über die Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg zeigt auf, dass der Bundesrat ein solches Erwerbsverbot für Flüchtlinge bereits in den 30er Jahren, im Zweiten Weltkrieg und danach verhängt hat, um sie „dazu zu bewegen, die Schweiz zu verlassen und sich im Ausland eine Zukunft aufzubauen." Seit fünfzehn Jahren werden die Arbeitsrechte der Asylsuchenden mehr und mehr eingeschränkt, um sie davor „abzuschrecken", eine Zuflucht in unserem Land zu suchen. Diese ausserordentlich kostspieligen Massnahmen haben jedoch nie zur beabsichtigten Wirkung geführt. Wo Krieg herrscht und Menschenrechte verletzt werden, sind Menschen gezwungen, zu fliehen.2. Das Lohnarbeitsverbot und die damit verbundenen Einschränkungen verunmöglichen es den Asylsuchenden und den vorläufig Aufgenommenen, finanziell unabhängig zu leben. Das ist sowohl sozialpolitisch als auch aus finanziellen Gründen ein Unsinn.
Das Lohnarbeitsverbot zwingt die Betroffenen in die Fürsorgeabhängigkeit und beraubt sie ihrer Eigeninitiative und Selbstverantwortung.
Es kann zur Schwarzarbeit führen, die wiederum Lohndumping bewirkt - vor allem in der Landwirtschaft, im Bau-, Gast- und Reinigungsgewerbe.
Erzwungene Untätigkeit führt häufig zu psychosomatischen Erkrankungen, was sich wiederum auf die Kosten für soziale und gesundheitliche Betreuung auswirkt. Erzwungene Untätigkeit fördert aber auch Agressionen und Auseinandersetzungen in Wohnzentren und birgt die Gefahr der Delinquenz.
Die Betreuungskosten für Asylsuchende, die nicht arbeiten dürfen, machen einen bedeutenden Teil der Ausgaben im Asylbereich aus.
Das Arbeitsverbot leistet dem fremdenfeindlichen Vorurteil Vorschub, Asylsuchende seien „faul" und liessen sich von der Asylfürsorge „durchfüttern".
Die auf der Erwerbstätigkeit beruhende Selbständigkeit ermöglicht den Betroffenen, ihre eigenen Ressourcen zu entfalten, was auch ihre Rückkehrfähigkeit unterstützt
3. Immer häufiger propagieren PolitikerInnen und Behörden Beschäftigungsprogramme als Lösung des Problems. Solche Programme sind jedoch nur für eine begrenzte Zahl von Asylsuchenden zugänglich. Und es ist falsch, Beschäftigungsprogramme mit dem Lohnarbeitsverbot zu verknüpfen: Die Asylsuchenden bleiben fürsorgeabhängig. Sie verdienen für ihren Arbeitseinsatz keinen Lohn, sondern bloss ein Taschengeld. Nur über den Zugang zum regulären Arbeitsmarkt können Asylsuchende eine wirtschaftliche Autonomie erlangen und von der Fürsorgeabhängigkeit wegkommen. Die auf der Erwerbstätigkeit beruhende Selbständigkeit ermöglicht es den Betroffenen, ihre eigenen Ressourcen zu entfalten, was letztlich ihre Rückkehrfähigkeit unterstützt.