AKS, Asylkoordination Schweiz
BODS, Bewegung für eine offene
demokratische und solidarische Schweiz
Neuengasse 8, 3011 Bern, Tel. 031 312
40 38 (AKS) 031 311 07 70 (BODS)
Pressecommuniqué:
BFF-Arbeitsgruppe „Finanzierung Asylwesen" wirbt offen für Diskriminierung
Die Asylkoordination Schweiz AKS und die Bewegung für eine offene, demokratische und solidarische Schweiz BODS lehnen den heute vorgelegten Schlussbericht der Arbeitsgruppe „Finanzierung Asylwesen" entschieden ab. Nach Meinung der beiden Organisationen der Asylbewegung verfolgt der Bericht nicht das Ziel, die Finanzierung des Asylwesens zu verbessern, sondern ist der neuerliche Versuch, die ohnehin schon bedrückende soziale Lage von Flüchtlingen in der Schweiz weiter einzuschränken.
Das Ziel der Abschreckung von Asylsuchenden, der Senkung der Attraktivität der Schweiz, das die Behörden seit Jahren verfolgen, wird hier als „negative Anreize" beschönigt. Konkret - so AKS und BODS - geht es der Arbeitsgruppe um eine faktische Ausdehnung des Arbeitsverbots, sowie um ein Sonderrecht in Bezug auf Fürsorge, AHV/IV sowie medizinische Leistungen an Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige.
Die „ethische Frage", ob medizinische und andere Leistungen an den Aufenthaltsstatus einer Person oder an ihr Menschsein geknüpft werden sollten (Seite 27 des Berichts), hat die Arbeitsgruppe unethisch beantwortet. Sie plädiert, so stellen AKS und BODS fest, offen für Diskriminierung.
Dass dabei das im vergangenen Jahr total revidierte und verschärfte Asylgesetz erneut verschärft werden soll, dass bestehende Staatsverträge in Sachen AHV/IV gekündigt werden sollen, belegt, dass in dem Abschottungs- und Abschreckungswahn jedes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Rechtsgleichheit verloren geht.
AKS und BODS haben vor einigen Tagen eine Petition zur Aufhebung des Arbeitsverbots lanciert. Sie gehen davon aus, dass die Integration von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in den regulären Arbeitsmarkt nicht nur erhebliche finanzielle Einsparungen bei Fürsorgekosten erbringt, sondern zu einer menschenwürdigeren Behandlung von Flüchtlingen beiträgt.
Bern, 9. März 2000