Die Würde des Menschen bleibt Nebensache
Das Saisonnierstatut wird abgeschafft. Neue Arbeitsmarktreserve sind die Kurzaufenthalter. Die Frauen sind höchstens mitgemeint.
Die schweizerische Ausländerpolitik, das heisst die bisherige arbeitsmarktorientierte Rekrutierungspolitik, muss eurokompatibel werden. Mit der Personenfreizügigkeit im EU-Raum wird endlich das menschenrechtswidrige Saisonnierstatut abgeschafft. Das Verbot des Familiennachzuges fällt, wie auch die Bindung der Bewilligung an einen einzigen Arbeitgeber. Die bilateralen Verträge bringen für EU-Angehörige einige Verbesserungen, vor allem, wenn sie sich aus einer gewerkschaftlich starken Position heraus auf dem Arbeitsmarkt behaupten können. Andernfalls riskieren sie, als billige Arbeitskräfte zum Lohndumping eingesetzt zu werden. Die Gewerkschaften verlangen flankierende Massnahmen, um Lohnniveau und Lebensstandard zu erhalten. Ohne diese Massnahmen bleiben auch die vermeintlichen Verbesserungen reine Deklamationen, solange die Löhne weder die Finanzierung einer adäquaten Wohnung noch den Unterhalt einer Familie erlauben. Der Nachzug der Familie wird nämlich nur bewilligt, wenn erstens eine genügend grosse Wohnung zur Verfügung steht und zweitens der Familienunterhalt garantiert ist.
Bisherige Erfahrungen mit Familienzusammenführungen lassen aufhorchen: Wer zum Beispiel drei Kinder hat, muss eine 4-Zimmerwohnung nachweisen. Auch die Summe, welche als Basis für den Familienunterhalt festgelegt wird, übersteigt oft die üblichen Löhne! Ausländische Arbeitskräfte zur Mehrung des nationalen Wohlstandes werden gebraucht, die Rahmenbedingungen für ein würdiges Leben werden hingegen auf später verschoben.
Für Personen ausserhalb des EU-Raumes gibt es eine zusätzliche Hürde: die Qualifikation. Nur besonders qualifizierte Arbeitskräfte sind zugelassen. Ist nun eine Cabaret-Tänzerin besonders qualifiziert? Für die Behörde bilden die Tänzerinnen ohnehin eine spezielle Kategorie, die einzige übrigens, wo Frauen vorkommen! Spätestens hier wird sichtbar, wie schlecht sich die Migrationspolitik in die politischen Schemata des Bundesamtes für Ausländerfragen pressen lässt. Wer das Problem nur aus der Optik des Arbeitsmarktes, der Bedürfnisse der schweizerischen Wirtschaft und der sogenannten "Überfremdung" anpacken will, wird scheitern. Die Überlebenstrategien der Opfer einer ausbeuterischen Weltwirtschaft sind stärker als die kleinkarierte schweizerische Ausländerpolitik; sie schaffen neue Tatbestände und verlangen innovative Lösungen.
Frauen sind in allen Berichten des Bundes höchstens mitgemeint und kommen nur als Tänzerinnen vor. Suzanne Prodolliet hat in einem bemerkenswerten Artikel (Vermitteln, dienen, den Weg bereiten, Frauen im Fokus der Migrationsforschung, NZZ 6.2.99) nachgewiesen, dass Frauen weltweit den grösseren Anteil der Migration ausmachen. Trotzdem werden sie in den offiziellen Berichten, wie im Schweizer Migrationskonzept der Expertenkommission Hug, hartnäckig ignoriert. Gerade Frauen sind Kandidatinnen für die neuen prekären Kurzaufenthaltsregelungen oder schlimmerenfalls für die ungeregelte Hausarbeit in den privaten Haushalten der bürgerlichen Schicht.
A- und L-Ausweise sind zur Zeit die amtliche Bestätigung für ein Leben im Provisorium. Gut 87 000 Saisonniers und 22 000 Kurzaufenthalter haben zur Zeit noch kein Recht auf Familiennachzug. Das wird sich für einen Teil der Zuwandernden ändern; für sie wird ein Grundrecht endlich umgesetzt.
Die KurzaufenthalterInnen stützen weiterhin unseren Arbeitsbedarf. Ihre Bewilligungen sind künftig auf ein Jahr begrenzt und können höchstens um ein Jahr verlängert werden. Damit lässt sich eine Umwandlung in einen besseren Aufenthaltsstatus ausschliessen und die bisherige Rekrutierungspolitik mit Rotationsprinzip zusätzlich verstärken. Integration ist den KurzaufenthalterInnen verwehrt; ihrem Leben wird nicht Rechnung getragen.
Warum versucht man nicht, eine weltweite Personenfreizügigkeit zu verwirklichen?
So stände die Wirtschaft im Dienste des Menschen und nicht umgekehrt.
Angeline Fankhauser