| Takis
Armyros im Vorwärts |
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Nummer:
20, Jahrgang: 1995
FÜNFZIG JAHRE
DANACH:
LE CHARME DISCRET DE LA BOURGEOISIE
«Es geht weder um falsche
Glorifizierung noch um Selbstanklage, weder um Heldenkult noch
Schuldzuweisungen». So Bundespräsident Kaspar Villiger gleich zu
Beginn seiner Rede vor den Eidgenössischen Räten. Ein schweizerischer
Konsens?
Auffallend ist, dass bei den
meisten Reden das Wort «Entschuldigung» leicht über die Lippen ging.
Entschuldigt werden können aber in der Regel kleine Vergehen. Die Urheber
eines Verbrechens und deren Stellvertreter können nur um Vergebung
bitten. War nun die Rückweisung von Tausenden Juden und Kommunisten, auf
welche der sichere Tod wartete, kein Verbrechen?... Peter Surava,
der verbissen verfolgte ehemalige Chefredaktor der «Nation», sagte in
einer Fernsehsendung kurz vor der Feier zu CVP-Nationalrätin Ruth
Grossenbacher, welche die «Trauerarbeit» vermisste: «...aber die
Trauerarbeit, die steht am Beginn. Als Katholikin kennen Sie ja das
Vorfeld der Beichte. Sie kennen die Gewissenserforschurg, Sie kennen die
Reue, Sie kennen die Tat: etwas besseres Machen... und nichts von dem ist
passiert, und nichts von dem ist in Sicht». Wie sollte es denn auch
anders sein?
Kontinuität reaktionärer
Politik
In diesem Land herrscht spätestens
seit der Jahrhundertwende eine reaktionäre Gesinnung vor, die durch
personelle und strukturelle Verknüpfungen von Generation zu Generation
weitergegeben wird: Die Leute, welche 1933 bis 1945 regiert haben, haben
ihre Wurzeln in einer präfaschistischen Bewegung, die der Historiker Hans
Ulrich Jost als reaktionären Avantgarde bezeichnet. Die
Ideologie dieser Bewegung löste schon vor dem Ersten Weltkrieg die
liberale Gesinnung der Gründer (die Gründerinnen erwähnt die Geschichte
nicht) des Bundesstaates von 1848 ab. Die Bundesräte der Kriegszeit Philipp
Etter und Marcel Pilet-Golaz zum Beispiel haben ihren
politisch-ideologischen Nährboden in der reaktionären Avantgarde. Etter
war ein Bewunderer von Mussolini und Dollfuss, dem österreichischen
klerikalfaschistischen Regirungschef; Pilet-Golaz war ein bekannter
Antidemokrat, der bereits 1933 in einer Rede der «Nation» unter anderem
folgendes sagte: «An der Regierung ist es, den Plan aufzustellen, an der
Nation, ihn auszuführen ... Ihr habt nicht die Übersicht der Lage...
Eure bürgerliche Pflicht ist trotz allem, die Befehle auszuführen oder,
sprechen wir das Wort aus, zu gehorchen». Der dritte im Bund, Eduard
von Steiger, entstammte der Berner Aristokratie, die elitär und
antidemokratisch gesinnt war. Vor dem Krieg vertrat er als Anwalt die
Interessen des deutschen Staates und hat als Chef des EJPD und somit als
Chefzensor alle Mittel eingesetzt, um das Dritte Reich belastende
Nachrichten zu unterbinden. Eduard von Steiger hat die anderen zwei als
Bundesrat überlebt und die Kommunisten-Hetze bis zum Beginn des Kalten
Krieges hinübergerettet. 1948 war er als zuständiger
Departementsvorsteher am Anheizen der antikommunistischen Pogrom-Stimmung
massgeblich beteiligt. In einer Rede «zum Schweizer Volk» sagte er, «dass
es mit den Staatsschutzbestimmungen nicht getan ist, sondern dass
Wachsamkeit überall erforderlich ist». Das war eine eindeutige
Aufforderung zum Denunziantentum, die anscheinend auf fruchtbaren Boden
fiel und im Lauf der Zeit groteske Ausmasse annahm. Der kalte Krieg begünstigte
in den folgenden Jahren diese vordergründig antikommunistische, im Kern
aber antidemokratische Haltung der reaktionären Elite. Der Antisemitismus
trat in den Hintergrund und wurde allmählich von einer umfassenden
Xenophobie abgelöst, der Antikommunismus der Kriegs- und Vorkriegszeit
blieb aber aufrecht und wurde sogar intensiviert. In den sechziger Jahren
forderte das unsägliche Zivilverteidigungsbüchlein erneut zur
Denunziation auf. Protegiert wurde dieses Machwerk von Bundesrat Ludwig
von Moos, der auch das «Geleitwort» schrieb. Die Kontinuität der «reaktionären
Avantgarde» blieb bestehen, und die antikommunistische Hysterie führte
in der Folge in die unglaubliche Situation, dass 1991 800'000 Einwohner
und Einwohnerinnen dieses Landes fichiert waren. Man muss sich das
vorstellen: Fast die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung wurde
bespitzelt, wohl von der anderen Hälfte. Der Schock, den die «Fichen-Affäre»
auslöste, und die Empörung eines grossen Teils der Bevölkerung führten
lediglich dazu, dass heute systematischer und gezielter bespitzelt wird. Für
die in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer hat sich nichts
geändert. Sie werden nach wie vor bespitzelt und registriert, ohne dass
ein Hahn danach kräht.
Der Abbau von Recht ist heute
gerade deshalb möglich, weil der massive Rechtsabbau in der Kriegs- und
unmittelbaren Nachkriegszeit nie thematisiert wurde. Die «Zwangsmassnahmen
im Ausländerrecht» und der soziale Abbau werden von einer ähnlichen
Gesinnung getragen wie die Flüchtlingspolitik 1933 bis 1945. Heute wie
damals ist das Boot voll, heute wie damals dürfen die Unternehmer zum
Wohle der «Schweiz» freiere Hand bekommen.
Konsequente Gedenkfeier
Die «Gedenkfeier» im Bundeshaus
hat so stattgefunden, wie sie die bürgerliche Mehrheit haben wollte: im
Dienste schweizerischer Politik und im Rahmen schweizerischer Tradition.
Die Sozialdemokraten haben nicht reden dürfen, als Statisten waren sie
aber sehr erwünscht. Sie haben diese Rolle protestierend hingenommen -
das ist auch im Rahmen schweizerischer Tradition. Die Rede von Villiger
als skandalös zu bezeichnen ist naiv. Eine andere Rede wäre undenkbar.
Geschockt hat mich und erschüttert nicht die Rede selbst, sondern die
Bewertung dieser Rede seitens einiger jüdischer Funktionäre. So sagt z.
B. Sigi Feigel, Ehrenpräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich:
«Die Rede von Bundespräsident Villiger, soweit ich sie zur Kenntnis
nehmen konnte, beurteile ich als ausgezeichnet. Es war eine staatsmännische
Rede... Ich hoffe, dass nun auch Taten folgen...» («BaZ», 9. 5.95).
Noch weiter ging Michael Kohn, Ex-Präsident des
Schweizerischen-Israelitischen Gemeindebundes: «Es war eine staatsmännische
Rede: Mir ist nicht bekannt, dass andere europäische Staatsoberhäupter
mit ähnlich tiefschürfenden Analyse in sich gegangen sind» («BaZ», 9.
5.95).
Villigers Rede
Die Rede des Bundespräsidenten
war im Grunde genommen eine Apologie. Er entschuldigte sich halb und halb
nahm er die Entschuldigungen wieder zurück, indem er zu erklären
versuchte. Er hat kein einziges Mal ein Wort des Bedauerns so
stehengelassen. Seine Erklärungsversuche - Entschuldigungen, die die
Entschuldigung zurücknahmen - untermauerte er mit Wahrheiten,
Halbwahrheiten und Mythen. Bezeichnend für sein Vorgehen ist der Passus
über das berüchtigte «J» in den Pässen deutscher Juden. Er sagte da:
«Mit der Einführung des sogenannten Judenstempels kam Deutschland einem
Anliegen der Schweiz entgegen... Wir haben damals im allzu eng
verstandenen Landesinteresse eine falsche Wahl getroffen». Er
entschuldigte sich im Namen des Bundesrates und gab zu, «dass solches
Versagen letztlich unentschuldbar ist» um anschliessend den Urhebern des
Ungeheuerlichen einen Persilschein auszustellen: «Wohl alle, die damals
Verantwortung für das Land trugen, richteten ihr Handeln nur nach dem
Wohl des Landes aus, wie sie es empfanden und sahen. Sie heute an den
Prager zu stellen, wäre ungerecht, wäre wohl selbstgerecht. Wir wollen
uns deshalb nicht zum Richter aufschwingen». Voilà.
Dieser letzte Satz ist für mich
der Kernsatz in Villigers Rede. Er zeigt deutlicher als jede andere
Aussage, dass kein Bruch mit der Vergangenheit stattgefunden hat. Dieser
Satz offenbart den ungebrochenen Willen der bürgerlichen Elite, die
Kontinuität der eigenen politisch-ideolologischen Linie
aufrechtzuerhalten. Es ist nicht eine nur persönliche Haltung des
Bundespräsidenten, die sich hier kundtut. Es ist die Haltung, welche in
der schweizerischen Innen- und Aussenpolitik fast während des ganzen 20.
Jahrhunderts den Ton angibt. Und doch hat diese Aussage einen
Rechtfertigungscharakter und kann nicht so hingenommen werden. Hier geht
es um erforschte Geschichte, und man darf dem Bundespräsidenten nicht
unterstellen - auch wenn auch er die Gnade eines Spätgeborenen hat -,
dass er die Geschichte nicht kennt; dass er nicht weiss, dass Etter und
Pilet-Golaz die faschistischen Führer bewunderten, und das von Steiger
ein Nazifreund war; dass er nicht weiss, dass alle drei Antisemiten waren.
Ihre Handlungen hatten nicht das «Wohl des Landes» zum Ziel, jedenfalls
nicht das Wohl einer demokratischen, freien Schweiz.
Zur Zurückweisung der Juden
sagte der Bundespräsident: «Die Angst vor Deutschland, die Furcht vor Überfremdung
durch Massenemigration und die Sorge um politischen Auftrieb für einen
auch hierzulande existierenden Antisemitismus wogen manchmal stärker als
unsere Asyltradition, als unsere humanitären Ideale». Das Wort Überfremdung
hören wir wieder laut. Auch heute hat die Schweiz Angst vor «Überfremdung»,
und der heutige Bundesrat handelt entsprechend, zumal auch heute eine «Massenemigration»
stattfindet. Heute sind die Flüchtlinge aber keine Juden, sie kommen aus
aussereuropäischen Ländern, aus fremden Kulturen. Der Bundesrat hat die
Lösung gefunden. Sie heisst «Dreikreise-Modell» und hält diese Fremden
fern von der Schweiz. So kommt ohne Fremden kein Fremdenhass auf, «Ohne
Juden kein Antisemitismus». Diesen Satz schrieb der Schriftsteller Jürgmeier
im letzten Frühling für ein Plakat gegen die «Zwangsmassnahmen». Er
war im Zusammenhang voll bitterer Ironie, doch Bitterkeit kommt nicht
gegen Biederkeit auf!
Anpassung und Widerstand
Die Schweiz hat sich aus dem
Krieg heraushalten können. Die Menschen, die damals in diesem Land
lebten, kamen mit dem Leben davon. Das hätte sich jedes Volk gewünscht,
und ich glaube, dass kein Volk deswegen auf die Schweiz neidisch ist. Was
irritiert, sind die Mythen, die damals entstanden sind und von der
offiziellen Schweiz und einem erheblichen Teil der Schweizer Bevölkerung
immer noch aufrechterhalten werden, obwohl die Geschichtsforschung sie als
Mythen entlarvt hat. An erster Stelle ist hier der Mythos der bewaffneten
Neutralität zu nennen, der Macht der Schweizer Armee. Dieser und
weitere Mythen verdecken die böse Wirklichkeit, verheimlichen den hohen
Preis, den die Schweiz damals bezahlt hat, um verschont zu bleiben. Der
Bundespräsident gab zwar in seiner Rede zu, dass die Schweiz «durch ein
innen-, aussen-, wirtschafts- und militärpolitisches Abwehrdispositiv,
durch eine komplexe Mischung von Anpassung und Widerstand» überleben
konnte, er betonte aber wieder die Wichtigkeit der militärischen
Abwehrkraft, und so wurde die Wahrheit wieder vergewaltigt.
Wie viel Anpassung und wie
viel Widerstand wurde damals geleistet? Ich meine, die Anpassung
war real, der Widerstand potentiell. Die Bereitschaft zu kämpfen war bei
der Bevölkerung sicher vorhanden. die Bevölkerung hat aber auch die
Politik des Bundesrates akzeptiert. Eine Politik der faktischen Unterstützung
der Achsenmächte. Der Waffenverkauf, die Kredite - Exportrisikogarantie
nennt man das heute -, der Korridor, auf dem Züge mit Kriegsmaterial
rollten, ermöglichten den Achsenmächten, ihren Krieg gegen die anderen
europäischen Völker effizienter zu führen. Sie hatten keinen Grund, die
Schweiz anzugreifen, da die Schweiz ihnen alles gab, was sie brauchten.
Ich komme aus einem Land, das im
Krieg verwickelt war. Ich habe den Krieg bewusst erlebt. In meinem Dorf -
in allen Dörfern Griechenlands - gibt es Wände und Obelisken mit vielen
eingravierten Namen, Namen von Gefallenen im Krieg 1940/41. Ich habe nach
dem Zusammenbruch der Front viele Menschen um ihre gefallenen Angehörigen
weinen sehen, auch in meiner Verwandtschaft. Wie viele von den Opfern
wurden mit Schweizer Waffen erschossen? Wie viele später, als der
bewaffnete Widerstand aufgeflammt war? Hunger? In Athen und Saloniki sind
im Winter 1941/42 mehr als 100'000 Menschen verhungert. Sie gingen wie
Schatten durch die Strassen und fielen einfach tot um.
Aus einem solchen Land komme ich.
Ich lebe über dreissig Jahre hier. Ich habe das Wort «Aktivdienst»
tausend Mal gehört. Es wurde meistens mit Nostalgie und einem heroischen
Unterton ausgesprochen, jetzt wieder. Ich kann für diesen Unterton kein
Verständnis aufbringen. Auch wenn die Menschen, die das aussprechen,
bereit waren zu sterben: sie haben nicht geschossen, auf sie wurde nicht
geschossen, sie haben den heissen Krieg nicht am eigenen Leib erfahren.
Als ich vor über dreissig Jahren Griechenland verlassen hatte, sprach
niemand mehr dort vom gewesenen Krieg und von der «Front», hier aber in
der Schweiz, die den Krieg nicht erlebt hat, erzählte man immer wieder
vom Aktivdienst. Warum?
Meiner Meinung nach wurde hier
ein echtes Gefühl, nämlich die innere Bereitschaft, zu kämpfen, durch
die Duldung einer faktisch nazifreundliche Politik der Schweizer Regierung
verfälscht und korrumpiert. Es ist keine Schande, Angst vor dem Krieg zu
haben, es ist vielleicht eine Ehre, auf jeden Fall zutiefst menschlich.
Das Eingestehen dieser Angst gehört aber dazu. Das Verdrängen, hier das
kollektive Verdrängen, macht die Seele krank und verletzt den nationalen
Stolz noch dazu.
Fünfzig Jahre nach dem Ende des
Krieges raffte sich die offizielle Schweiz auf, eine Entschuldigung für
die Aussperrung der verfolgten Juden auszusprechen - die Kommunisten hat
sie vergessen - und nahm sie wieder zur Hälfte zurück, einen Dank den Völkern,
die im Kampf gegen das Dritte Reich verblutet sind, und nahm ihn wieder
zur Hälfte zurück. Die vielen Schweizerinnen und Schweizer, die gegen
den Faschismus gekämpft haben, wurden in einem Nebensatz erwähnt, den
Regierenden von damals wurde aber patriotische und demokratische Gesinnung
attestiert. Sie hätten vielleicht etwas zuviel des Guten an Anpassung
getan, wohl verstanden aus Sorge um das Land.
Was dieses zuviel bedeutet, hatte
damals ein amerikanischer Offizier so formuliert: Die Schweiz kapitulierte
einen Monat vor Hitler.
[Lokales
Inhaltsverzeichnis]
Nummer:
48, Jahrgang: 1994
Zwanzig Jahre
Menschenrechte?
(ta) Montag, 28. November 1994,
abends 18.15 Uhr. In der Aula der Universität Basel findet die offizielle
Jubiläumsveranstaltung «20 Jahre Ratifikation der Europäischen
Menschenrechtskonvention durch die Schweiz» statt. Arnold Koller wird der
Festredner sein. Menschenrechte und «Zwangsmassnahmen», einen Januskopf
muss er haben, denke ich. Draussen vor dem Eingang stehen Freundinnen und
Freunde vom regionalen Komitee. Sie halten Plakate und verteilen Flugblätter.
Ich gehe hinein. Diesen Raum kenne ich gut. Vor einunddreissig Jahren war
ich zum ersten Mal hier, bei der Immatrikulationsfeier, als ich zu
studieren anfing. Max Imboden war damals Rektor, ein liberaler
Rechtsprofessor. Dann kam 68. Wir hatten hier viele Veranstaltungen
organisiert, darunter eine mit Professor Günter Stratenwerth - auch einem
liberalen Rechtsprofessor - im Zusammenhang mit den Schüssen in Berlin,
die Beno Ohnesorg getötet haben. Jetzt sitze ich hier und warte. Der Saal
ist fast voll. Neben mir sitzt ein gepflegt angezogener junger Mann. Ein
Student, denke ich, von den braven. Gret Haller geht vorbei, sie findet
ihren Platz in den vordersten Reihen. Plötzlich strömt eine kleine Schar
herein, viele Männer und eine Frau, alle im Abendkleid: Gruppenbild mit
Dame. Es sind die offiziellen Gäste, ich erkenne darunter Prof. Stefan
Trechsel, den geistigen Vater der «Zwangsmassnahmen». Er ist
EMRK-Mitglied. Kurt Furgler ist auch dabei. Ein merkwürdiges Gefühl überkommt
mich: Sind das diejenigen, welche für die Durchsetzung der Menschenrechte
sorgen? Die Betroffenen sehen aber ganz anders aus. Eine tamilische
Familie zum Beispiel, die im Vorraum still zugeschaut hat. Um sie geht es.
Hier zeigen sich zwei total verschiedene Welten. Ein eigenartiger
Widerspruch zwischen Gerechten im Festsaal und Entrechteten im Vorraum...
Die Zeremonie beginnt. Professor
Luzius Wildhaber, Richter am Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, macht die Einleitung. Als zweiter soll Bundesrat Arnold
Koller reden und am Schluss der Norweger Rolv Ryssdal, Präsident des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Professor Wildhaber
spricht fast zehn Minuten lang. Alle hören still zu, auch der junge Mann
neben mir. Dann steigt Koller auf das Podium und wird mit Buhrufen und
Gejohle empfangen. Auch der brave junge Mann neben mir pfeift und lärmt
mit. Die protestierenden Studentinnen und Studenten haben sich im ganzen
Saal verteilt. Koller grinst auf dem Podium wie aus einem Werbeprospekt für
Herrenkleider. Der Vorsteher des Basler Militär- und Polizeidepartements
Jörg Schild, genannt «Schimanski», steigt auch auf das Podium und
schaut die Protestierenden streng an. Sein Blick bleibt jedoch ohne
Wirkung. Daraufhin macht er einen Wink, und ein gutes Dutzend Polizisten
und Polizistinnen in Zivil greifen ein und zerren die Störer aus dem
Saal.
Am nächsten Morgen steht in der
Basler Monopolzeitung, einige hätten die Veranstaltung für eigene
politische Zwecke missbraucht. Sie meint aber nicht Bundesrat Koller,
sondern die Studenten, die ihn dabei gestört haben.
[Lokales
Inhaltsverzeichnis]
Nummer:
34, Jahrgang: 1994
XENOPHILIA
Antisemitismus, Xenophobie und
Fremdenhass sind uns als Begriffe und Phänomene bekannt. Was beinhalten
aber Ausdrücke wie Philosemitismus und Xenophilie?
(ta) Das griechische Wort «xénos»
bedeutet bekanntlich «fremd», «philía» bedeutet «Freundschaft». «Xenophilia»
heisst demnach «Freundschaft zu Fremden». Dieses Wort ist mir nicht
bekannt, das habe ich so zusammengesetzt, um diese Eigenschaft zu
charakterisieren. Bekannt hingegen, wenn auch nicht breit verbreitet, ist
das Wort «Philoxenia». Es bedeutet «Gastfreundschaft». Eigentlich war
der fremde Mensch bei den alten Griechen ein Gast, mindestens theoretisch,
und der höchste Gott, Zeus, war der Schutzpatron der Fremden.
«Xenophobie» ist auch ein Wort
aus dem Griechischen, das für «Angst vor dem Fremden» steht.
Wer Angst vor etwas hat, der möchte
es nicht in seiner Nähe haben. Er/sie möchte es «entfernt» sehen. Der
Weg von der Angst zum Hass ist sehr kurz, deshalb ist der fast identische
Gebrauch von «Xenophob» und «Fremdenhasser» nicht so ganz falsch.
Fremd ist nicht nur ein Mensch aus einem anderen Land. In einem kleinen
Dorf z.B. ist und bleibt ein «eingeheirateter» Mann aus dem Nachbardorf
sein ganzes Leben lang fremd. Man hat nicht unbedingt Angst vor ihm, «Berührungsangst»
aber doch.
Als die Juden und Jüdinnen in
die europäische Diaspora (Streuung) getrieben wurden, erfuhren sie
meistens Ablehnung und Verfolgung. Als «Fremde» waren sie immer des Bösen
verdächtig. Bei fast jeder Naturkatastrophe und Epidemie reagierten die
europäischen Völker (unter der Führung der Kirche) mit Pogromen gegen
die Jüdinnen und Juden. Der Antisemitismus als die vielleicht erste und
sicher längste Form des Rassismus zeitigte in unserem Jahrhundert das
ungeheure Verbrechen der systematischen Massenvernichtung in den deutschen
Konzentrationslagern, dessen Dimension unfassbar ist.
Die partielle Ernüchterung nach
dem Krieg führte weder zu einer konsequenten Bestrafung der Schuldigen
noch zu einer gründlichen Auseinandersetzung mit dem Phänomen
Antisemitismus, als einer Form des Rassismus. Als die billigste Form der
Distanzierung von dem Grossen Verbrechen entstand der Philosemitismus,
eine Haltung, die Freundschaft zu den Jüdinnen und Juden bekundet. Es
scheint ein echter Gegensatz zum Antisemitismus zu sein, doch der Schein
trügt. Der Philosemitismus wurde als eine Spielart des Antisemitismus
entlarvt. Er ist aufdringlich, anbiedernd, und im Kern verachtend.
Das Phänomen, das ich eingangs
mit «Xenophilia» bezeichnete, weist auffallende Parallelen zum
Philosemitismus auf. Individualpsychologisch bildet das Fundament dieser
«freundschaftlichen» Haltung das (oft unbewusste) Gefühl der eigenen Überlegenheit,
der Überlegenheit der eigenen Rasse, der eigenen Nation. Man verrät sich
leicht, indem man bei der Wahrnehmung einer normalen «Leistung» seitens
des/der Fremden in Bewunderung ausbricht («Was, du bist
Abteilungsleiter?!») oder sich bei der Ablehnung der angebotenen
Freundschaft äusserst verletzt zeigt. Politisch bewirkt die «Xenophilia»
(wie in diesem Zusammenhang auch die «Philoxenia», die Gastfreundschaft)
die Sanktionierung und Zementierung bestehender Rechtsungleichheit. Fremd
und Gast ist ein Mensch von anderswo. Hier lebt und arbeitet er «weit der
Heimat», der Ort hier wird ihm nicht als Heimat zugestanden, er bleibt
heimatlos, «elend», wie die ursprüngliche Bedeutung des Wortes sehr
klar zum Ausdruck bringt («elend» kommt aus dem althochdeutschen «eli-lenti»
und bedeutet «im fremdem Land»). Die Rechte, die der fremde Mensch hat,
bekommt er von uns. Selber hat er kein Recht darauf, über seine Rechte
selbst zu bestimmen.
[Lokales
Inhaltsverzeichnis]
Nummer:
38, Jahrgang: 1994
ANTIRASSISMUS
MIT VORBEHALT
Sollte das Referendum der
Rechtsaussen gegen das Antirassismus-Gesetz am 24/25 September verworfen
werden - was wir alle hoffen -, dann kann der Bundesrat den Beitritt der
Schweiz zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung erklären. Die eingebauten Vorbehalte dieser Erklärung
relativieren jedoch die Bedeutung des Beitritts.
(ta) Das Referendum gegen das «Antirassismus-Gesetz»
und der darauf folgende Abstimmungskampf teilten die politischen Kräfte
in zwei Lager: Einer überwiegenden Mehrheit, die für das Gesetz und
gegen das Referendum kämpft, steht eine verschwindende Minderheit von «unheimlichen
Patrioten» gegenüber, die vorgibt, für die Erhaltung der Souveränität
der Schweiz einzustehen. Das wird so interpretiert, wie wenn in der
politischen Landschaft der Schweiz nur ein kleiner Teil zu rassistischen
Diskriminierungen geneigt wäre. Dem ist es nicht so. In der «antirassistischen»
Allianz ist auch ein grosser Teil jener Kräfte beteiligt, welche die berüchtigten
«Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht» unterstützen. Darüber hinaus
haben diese Kräfte dafür gesorgt, dass der Beitrittserklärung zum Internationalen
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung durch
zwei Vorbehalte Zähne gezogen werden. Das Papier ist bereits am 18. Juni
1993 vom Nationalrat mit 114 Ja- gegen 13 Nein-Stimmen verabschiedet
worden. Im Ständerat kam es mit 34 Ja ohne Gegenstimmen durch.
Die Vorbehalte
Die vorbereitende Kommission schränkte
den Artikel 4 des UNO-Übereinkommens mit 13 zu 6 Stimmen und den Artikel
2, Absatz 1, Buchstabe a mit 12 zu 9 Stimmen ein.
Der Artikel 4,
der auch auf den Artikel 5 Bezug nimmt, verpflichtet die Vertragsstaaten,
jede Form von Rassendiskriminierung und «alle rassisch diskriminierende
Handlungen auszumerzen». Zu diesem Zweck übernehmen die Vertragsstaaten
«unter gebührender Berücksichtigung der in der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte niedergelegten Grundsätze» bestimmte Verpflichtungen,
die im Artikel aufgezählt werden. Darunter fallen das Verbieten von
Organisationen mit rassendiskriminierender Tätigkeit und das Gebot, dass
die Vertragsstaaten «nicht zulassen, dass staatliche oder örtliche Behörden
oder öffentliche Einrichtungen die Rassendiskriminierung fördern oder
dazu aufreizen». Die vorbereitende Kommission hat nun den Vorbehalt so
formuliert: «Die Schweiz behält sich vor, die notwendigen
gesetzgeberischen Massnahmen zur Umsetzung von Artikel 4 in gebührender
Berücksichtigung der Meinungsäusserungs- und der Vereinsfreiheit zu
ergreifen, welche unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte verankert sind». Dadurch betont die Schweiz, dass die
Meinungsäusserungs- und die Vereinsfreiheit zu den Grundrechten gehören.
Dieser Vorbehalt ist spitzfindig, und es bereitet Mühe, den Unterschied
zwischen ihm und der oben zitierten allgemeinen Aufforderung dieses
Artikels herauszufinden. Nach aufmerksamer Lektüre der beiden Texte
stellt sich jedoch heraus, dass durch den Vorbehalt die Verpflichtung
relativiert wird, und so diskriminierende Vereine doch unter bestimmten
Umständen eine Möglichkeit erhalten können, nicht verboten zu werden.
Im Gegensatz dazu ist der
zweite Vorbehalt zu Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a eindeutig
erkennbar und hat auch schwerwiegende Folgen. Nach dem entsprechenden
Artikelpassus «verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, Handlungen oder
Praktiken der Rassendiskriminierung gegenüber Personen, Personengruppen
oder Einrichtungen zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass alle
staatlichen und örtlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im
Einklang mit dieser Verpflichtung handeln». Mit Verpflichtung ist hier «eine
Politik der Beseitigung der Rassendiskriminierung in jeder Form und der Förderung
des Verständnisses unter allen Rassen zu verfolgen». Der Vorbehalt dazu
heisst: «Die Schweiz behält sich ihre Gesetzgebung über die Zulassung
von Ausländerinnen und Ausländern vor».
Stört meine Kreise nicht
Die Landesväter und Landesmütter
haben zu Recht erkannt, dass nach den Bestimmungen und Definitionen des Internationalen
Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
das vielgepriesene Drei-Kreise-Modell als rassendiskriminierend d. h.
rassistisch eingestuft werden kann oder muss. Nach diesem Modell wird das
Ausland in drei Gruppen unterteilt. Die verschiedenen Länder werden
jeweils einem der drei konzentrischen Kreise zugeteilt. Im innersten Kreis
befinden sich die Länder aus dem EU- und EFTA-Raum, im mittleren Kreis
einige wenige Länder wie USA und Kanada (später vielleicht auch die Länder
Mittel- und Osteuropas) und im äussersten Kreis der Rest der Welt.
Staatsangehörige von Ländern des innersten Kreises erhalten in der Regel
eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, Staatsangehörige von Ländern
des mittleren Kreises nur begrenzt und Menschen aus allen anderen Ländern
nur ausnahmsweise. Dieses Modell verwirklicht Apartheid auf der
Zulassungsebene, weil es Menschen nach ihrer kultureller Herkunft und in
der Praxis auch nach ihrer Rasse unterscheidet und rechtlich verschieden
behandelt.
Seine Rücknahme würde nicht
heissen, dass die Schweizer Grenze für alle AusländerInnen geöffnet
werden würde. Es würde nur bedeuten, dass für alle, die anklopfen, die
gleichen Zulassungskriterien zu gelten hätten, unabhängig von der
nationalen, kulturellen und rassenmässigen Herkunft. Auch bilaterale
Verträge mit Begünstigungen für Angehörige eines bestimmten Staates
mit Gegenrecht würden wie bisher möglich sein.
Nun haben die politisch
Verantwortlichen nicht über ihren Schatten springen können. Die Schweiz
hat wieder eine Gelegenheit verpasst, internationales Recht ohne
Vorbehalte zu übernehmen, und baut beharrlich an ihren Sonderturm in der
«Festung Europa» weiter.
[Lokales
Inhaltsverzeichnis]
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