Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) - Commission fédérale contre le racisme (CFR)
Commissione Federale contro il razzismo (CFR) - Cumissiun federala cunter il razzissem (CFR)
Oktober 1998

150 JAHRE NICHTSESSHAFTE MINDERHEIT


Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus nutzt das Jubiläumsjahr, um auf die Benachteiligung aufmerksam zu machen, welche die nichtsesshafte Minderheit durch die Entwicklung der letzten 150 Jahre erfahren haben. Sie ermuntert die sesshafte Mehrheit, sich für die Behebung dieser Benachteiligung einzusetzen, und fordert insbesondere den Bund, dessen 150jähriges Bestehen wir in diesem Jahr feiern, auf, sich für eine weitere Verbesserung der Lebensbedingungen der nichtsesshaften Minderheit in unserem Land einzusetzen.

Hundertfünfzig Jahre nach der Gründung des schweizerischen Bundesstaates erinnert die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) daran, dass dieser Staat der traditionell sesshaften Mehrheit mit der Aufhebung der kantonalen Binnengrenzen zu gesamtschweizerischer Mobilität verhalf, die traditionell nichtsesshafte Minderheit (die Zigeuner) jedoch in ihrer Mobilität weitgehend einschränkte.

Die traditionelle Lebensweise der Zigeuner wurde durch eine stets dichter werdende Reglementierung des Alltags und eine zunehmend intensivere Nutzung des Lebensraums immer mehr beschrankt.

Während in früheren Zeiten gewisse Regelungen die Lebensweise der Zigeuner direkt zu behindern oder gar zu eliminieren suchten, sind heute die Einschränkungen meist nicht bewusst gegen sie gerichtet. Weil aber das geltende Recht einzig aus der Perspektive und Interessenlage der sesshaften Bevölkerung geschaffen worden ist, wirkt es sich dennoch behindernd auf die nichtsesshaften Bewohner des Landes aus.

Um dieser Benachteiligung entgegenzutreten, müssen vordringlich die folgenden vier Forderungen umgesetzt werden:

Die EKR anerkennt, dass einzelne Kantone und Gemeinden erhebliche Anstrengungen unternehmen, um den Lebensbedürfnissen der Zigeuner entgegenzukommen.

Wir dürfen die Bürgerinnen und Bürger, die sich in dieser Frage engagieren, nicht alleine lassen und wollen vor allem den Bund, dessen 150jähriges Bestehen wir in diesem Jahr feiern, auffordern, sich für eine weitere Verbesserung der Lebensbedingungen der nichtsesshaften Minderheit in unserem Land einzusetzen.

Die Zigeuner verdienen wie jede andere kulturelle Minderheit unsere Anerkennung und unseren Schutz.

 

Die EKR - im Jahr 1998

1997 wurde die Eidg. Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende geschaffen. Sie nimmt sich u.a. auch der hier aufgeworfenen Fragen an:

Stiftung Zukunft Schweizer Fahrende, Dr. Urs Glaus, Scheffelstr. 1, 9000 St. Gallen,
Tel. 071 244 68 64, Fax 071 245 95 35.

Nr. 3 des Bulletin der Eidg. Kommission gegen Rassismus TANGRAM (Oktober 1997) ist ganz dem Thema «Zigeuner» gewidmet. Es kann weiterhin bezogen werden bei:
Sekretariat EKR, GS-EDI, 3003 Bern, Fax 031 322 44 37.

Für weitere Informationen: Michele Galizia, Sekretariat EKR, GS-EDI, 3003 Bern,
Tel. 031 324 13 31, e-mail: michele.galizia@gs-edi.admin.ch

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