| Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) - Commission fédérale contre le racisme (CFR) |
| Commissione Federale contro il razzismo (CFR) - Cumissiun federala cunter il razzissem (CFR) |
| 1. Dezember 2000 |
Die EKR fordert transparente, faire und menschenwürdige Einbürgerungsverfahren
Anlässlich eines Podiumsgespräches zum Thema Einbürgerungen in der Schweiz an der Tagung des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien in Neuchâtel fordert der Präsident der EKR, dass die Einbürgerungsverfahren so gestaltet sein müssen, dass sie keinen Raum für Diskriminierungen bieten und die Menschenwürde der Einbürgerungswilligen respektieren:
Einbürgerungsverfahren müssen das Diskriminierungsverbot und das Willkürverbot der Bundesverfassung respektieren.
Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, unabhängig vom Wohnort in der ganzen Schweiz gleich behandelt zu werden.
Negative Einbürgerungsentscheide müssen schriftlich begründet werden und rekursfähig sein (dies ist bei stillschweigenden Parlamentsbeschlüssen und Urnenabstimmungen kaum möglich).
Demokratische Grundrechte dürfen nicht zur Diskriminierung von Minderheiten missbraucht werden.
Einbürgerungsverfahren dürfen sich nicht anbieten, um auf dem Rücken Einbürgerungswilliger "Zeichen" des Unbehagens gegenüber (angenommenen) Missständen in der Ausländerpolitik bzw. der Asylpolitik zu setzen.
Die Menschenwürde und die Privatsphäre der Einbürgerungswilligen muss geschützt werden (keine Kurzportraits in Abstimmungsbroschüren).
Diese Grundlagen für ein rechtsstaatlich einwandfreies Einbürgerungsverfahren entsprechen den Forderungen der Europäischen Konvention über Staatsangehörigkeit, die die Schweiz entscheidend mitgestaltet hat, bisher aber noch nicht unterzeichnen konnte.
Die Schweiz ist de facto ein Einwanderungsland. Eine offene Einbürgerungspolitik kann dazu beitragen, die Integration der Migranten und Migrantinnen in der Schweiz zu fördern und die sogenannte "Ausländerproblematik" zu entschärfen:
Die Mehrheit der ausländischen Bevölkerung ist gut in der Schweiz integriert, was der nominell hohe Ausländeranteil an der schweizerischen Bevölkerung aber nicht zum Ausdruck bringt. Eine Vereinheitlichung, Versachlichung und Straffung des Verfahrens und eine grosszügigere Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung wäre ein Beitrag, diesen Anteil der ausländischen Bevölkerung zu reduzieren und so ihrer realen Integration anzupassen.
***
Die Tagung Einbürgerungen in der Schweiz des Schweizerischen Forums für Migrationsstudien ist öffentlichen und findet am 1. Dezember, 14-18 Uhr statt im Hôtel Beaulac, Esplanade Léopold-Robert 2, Neuchâtel.
Für weitere Informationen:
Michele Galizia, Sekretariat EKR, GS EDI, 3003 Bern, Tel. 079 - 334 73 82.
Schweizerisches Forum für Migrationsstudien Tel. 032 - 718 39 20