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| 8. Juni 1998 | ||
"Ein neues Konzept der Migration"
Stellungnahme zum Bericht der Expertenkommission Migration
Die drei Eidgenössischen Kommissionen begrüssen die im Bundesrat erfolgte vertiefte Auseinandersetzung mit der Migrationspolitik und regen an, den Bericht "Ein neues Konzept der Migrationspolitik", der im letzten Jahr durch die Expertenkommission Migration unter der Leitung des früheren BIGA Direktors Herrn Klaus Hug erarbeitet wurde, ebenfalls in den beiden eidgenössischen Räten zu behandeln. Die Kommissionen werten den Bericht als gute Diskussionsgrundlage und unterstützen die darauf basierenden Ergebnisse. Der Bericht trägt der Tatsache Rechnung, dass sich eine erfolgversprechende Migrationspolitik an langfristigen Zielen zu orientieren hat und dementsprechend konzipiert werden muss. Der Bericht enthält konkrete Massnahmen, wie die Ausländer-, die Asyl- und die internationale Flüchtlingspolitik besser vernetzt werden können, und berücksichtigt die Erfordernisse für ein friedliches Zusammenleben von In- und Ausländer/-innen.
Zu den einzelnen Politikbereichen
Die im Bericht vorgeschlagene Abkehr vom Drei-Kreis-Modell wird von allen Kommissionen unterstützt. Insbesondere von der EKR wurde dies schon seit langem gefordert. Die drei Kommissionen sprechen sich für den freien Personenverkehr mit der EU aus. Das präsentierte Punktesystem der Zulassung für Angehörige aus Nicht-EU-Staaten wird als diskussionswürdige Alternative beurteilt. Bei der Zulassung von hochqualifizierten Kräften aus Ländern, die selbst auf ihre Arbeitskräfte angewiesen sind, besteht jedoch die Gefahr des sog. „Brain Drain" und dass statt bestimmter Nationalitäten bestimmte soziale Schichten privilegiert werden. Der EKA, EKF und EKR ist insbesondere der Schutz der zuwandernden Frauen wichtig – und dessen Berücksichtigung namentlich beim Aufenthaltsrecht, der Integration und bei der Rückkehr.
Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ist für alle drei Kommissionen ein prioritäres Thema. Integration stellt einen kontinuierlichen Prozess der gegenseitigen Annäherung dar. Die einheimische Bevölkerung zeigt in diesem Sinne Respekt gegenüber den Zuwanderern und gewährt ihnen Chancen und Perspektiven, die Zugewanderten ihrerseits sind bereit, schweizerisches Recht und Grundwerte zu akzeptieren. Wichtig erscheint dabei ein Mentalitätswandel hin auf eine grundsätzlich positive Bewertung der Migration und der Leistung der Zugewanderten für unser Land. Die Kommissionen fordern den Nationalrat auf, den Integrationsartikel mit dem gebotenen qualifizierten Mehr zu verabschieden, damit der Bund Integration als eine staatspolitische Aufgabe nun endlich wahrnehmen kann. Ausserdem sollte die Frage nach erleichterter Einbürgerung, insbesondere für die in der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländer, vom Parlament erneut aufgegriffen werden.
Migrationspolitik hat eine internationale Komponente. Die Erfahrungen im Flüchtlingsbereich weisen darauf hin, dass die Bekämpfung der Ursachen erzwungener Migration ein weiterer Hauptpfeiler der Migrationspolitik werden muss. Der konsequente Einsatz der Schweiz für die Respektierung der Menschenrechte ist eine wesentliche Grundlage dieser Politik. Die Kommissionen halten darüber hinaus den Vorschlag der Expertengruppe Hug für wichtig, die Aussenwirtschaftspolitik und die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit vermehrt auf diese Erkenntnisse auszurichten.
Die Asylpolitik spielt im Expertenbericht nur eine kleine Rolle. Die Kommissionen bekennen sich ausdrücklich zur Wahrung der humanitären Flüchtlingspolitik und zur asylpolitischen Verantwortung der Schweiz und befürworten die im Rahmen der Totalrevision des Asylgesetzes vorgesehene Einführung eines Status für Schutzbedürftige. Die Kommissionen bedauern, dass sich die Diskussion der Öffentlichkeit in den letzten Monaten auf die erneut steigenden Gesuchszahlen und die Vollzugsprobleme konzentriert hat, da diese Art von Diskussionen der Fremdenfeindlichkeit Vorschub leisten kann. Wichtig erscheint es, auf die Rückkehrhilfe aufmerksam zu machen. In diesem Zusammenhang rufen die Kommissionen die Asylbehörden auf, neben den länderspezifischen Rückkehrprogrammen auch die individuelle Rückkehrhilfe weiter auszubauen.
Die drei Eidg. Kommissionen sehen sich als Sachverwalterinnen für eine positive Ausgestaltung des Politikbereichs „Migration" und des Zusammenlebens zwischen Einheimischen und Zugewanderten und stellen für diesen Prozess ihre Erfahrung und Kenntnisse zur Verfügung.