Wie Griechenland
den Kampf gegen den Terrorismus entdeckt und mit welchen Mitteln er geführt
wird
Seit Februar 2004 findet in Korydallos/ Athen der Prozeß gegen vier Männer und
eine Frau statt. Ihnen wird die Mitgliedschaft in der Gruppe ELA, (Epanastatikos
Laikos Agonas) Revolutionärer Volkskampf, und die Beteiligung an sämtlichen
Anschlägen der Organisation vorgeworfen.
Der Prozeß läuft seit Mitte Februar fast durchgehend an 5 Tagen in der Woche
von 9-15 Uhr.
Wer ist der ELA?
Die Gruppe wurde 1975 gegründet und gab spätestens 1995 ihre Tätigkeit auf,
nachdem es bereits 1992 einen Zusammenschluss mit der Organisation „1.Mai“
gegeben hatte.
Ziel war der revolutionäre Sturz des kapitalistisch-imperialistischen Systems,
um eine sozialistische Herrschaft des Volkes zu erreichen.
ELA verstand sich als Teil der Massenbewegung des Volkes und beteiligte sich
aktiv an der Verbreitung von Informationen im Volk, gab zu diesem Zweck die
Broschüre „Antipliroforisi“ heraus, die umsonst verteilt wurde und versuchte
das Volk zu mobilisieren, gleichzeitig war ein militanter Arm aktiv, der vor
allem symbolische Ziele angriff, wie Gebäude von multinationalen Konzernen,
Fahrzeuge US-amerikanischer und britischer Einrichtungen, Ministerien,
Polizeistationen, Banken und die Vertretungen der EU und der UNO in Athen.
Seit Anfang der 90er Jahre ging ELA auch gegen Personen vor.
Das Gericht
Es besteht aus einer Vorsitzenden Richterin und zwei beisitzenden Richtern und
3 Ergänzungsrichtern, die extra aus einer Gruppe von 10 besonders ausgesuchten
Richtern ausgelost wurden für dieses Verfahren.
Sie sitzen auf ihren erhöhten Plätzen gemeinsam mit den zwei Vertretern der
Anklage.
Die griechische Verfassung sieht eigentlich vor, daß in Fällen von politisch
motivierten Straftaten sogenannte Volksgerichte tagen, die aus 4
Jurymitgliedern und drei Berufsrichtern bestehen.
Mit dem Anti-Terrorgesetz von 2001 wurden für solche nunmehr als
„terroristisch“ klassifizierten Taten die Volksgerichte abgeschafft und es
werden nur noch professionelle Richter eingesetzt, da man sich von den
Volksgerichten keine Verurteilungen versprach.
Die Angeklagten
Allen Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in der Organisation ELA und die
Beteiligung an sämtlichen Taten der Gruppe vorgeworfen.
Michael Kassimis wurde als einziger gegen eine Kaution von 20000 Euro
und eine Meldeauflage zweimal im Monat von der Untersuchungshaft verschont.
Er ist der Bruder des mutmaßliche Mitgründers des ELA, Christos Kassimis und
wird beschuldigt am 20.Juni 1987 an dem Mordversuch auf den damaligen
Vorsitzenden des Allgemeinen Griechischen Gewerkschaftsbunde Giorgos
Raftopoulus beteiligt gewesen zu sein. Raftopoulus war nicht gewählt, sondern
von oben eingesetzt.
Zu dem Anschlag hatte sich damals allerdings nicht der ELA sondern der im
selben Jahr gegründete „1.Mai“ bekannt.
Ein Tatzeuge will das Fahrzeug (ein Skoda) von Michelis Kassimis erkannt
haben, aus dem heraus geschossen wurde.
Der Zeuge entwickelte in mehrfachen Vernehmungen seine unterschiedlichen
Aussagen, die sich dann mit der Vorlage eines Lichtbildes von Kassimis
Fahrzeug dahin verdichtete, daß es sich um das Tatfahrzeug gehandelt habe.
Einem weiteren Zeuge, der sich von Anfang an sicher war, einen Lada gesehen zu
haben und zwar deshalb weil sein Vater so ein Auto fährt, wurde vom Gericht
angekündigt, ein Falschaussageverfahren einzuleiten. Eine weitere Augenzeugin,
die sich ganz in der Nähe des Tatortes befand, stand unter großem Druck von
Seiten des Gerichts, konnte aber eindeutig und mit großer Genauigkeit das
Tatauto als LADA bestätigen.
Auch das Opfer Raftopoulos hatte von 1987-2002 in verschiedenen
Ermittlungsverfahren, die bis 2004 immer wieder eingestellt wurden, von einem
Tatfahrzeug LADA gesprochen.
Die Anwesenheit desjenigen Zeugen am Tatort, der behauptete das Fahrzeug von
Kassimis (SKODA) gesehen zu haben, wurde von keinem Augenzeugen bestätigt.
Weitere von der Verteidigung dazu benannten Zeugen wurden abgelehnt.
Abgesehen davon wurde das Tatauto (LADA) nach einigen Tagen in der Nähe des
Tatortes aufgefunden, was von einem Polizeibericht von ΄87 bestätigt wird.
1987 wurde Michaelis Kassimis als Zeuge dazu gehört. Er wurde bis zu seiner
Festnahme 16 Jahre lang nie als Beschuldigter geführt.
Seit 1987 sind keinerlei weiteren Beweismittel hinzugekommen.
Er bestreitet seine Tatbeteiligung und die Zugehörigkeit zu ELA und nimmt an,
daß er wegen seines Bruders Christos auf die Anklagebank kam.
Für die Konstruktion der Ermittlungsbehörden fungiert er als Bindeglied
zwischen ELA und dem 1.Mai.
Christos Tsigaridis ist der einzige Angeklagte, der bestätigt hat, daß
er bis 1990 zu ELA
gehörte und übernimmt die politische Verantwortlichkeit. Angaben zu einzelnen
Anschlägen und zu den übrigen Angeklagten, weder be- noch entlastend, machte
er keine.
Im Gegensatz zur Kronzeugin ist die Mitgliedschaft in der Gruppe nicht
verjährt.
Er ist nach rund drei Monaten Untersuchungshaft aus gesundheitlichen Gründen
unter Auflagen von der Haft verschont worden.
Angeletos Kanas wird von seiner Ex- Ehefrau der Mitgliedschaft
beschuldigt. Er bestreitet den Anklagevorwurf und führt die Beschuldigung der
Kronzeugin auf ihren unbändigen Haß und ihre Rachegelüste gegen ihn zurück, da
er sich von ihr abgewendet hatte. Er gibt an, daß er nie mit ihr
zusammengelebt hat, was Zeugen bestätigten.
Er sitzt seit 2.Februar 2003 Korydallos in Untersuchungshaft.
Er hat lediglich eine geschäftliche Beziehung als Elektriker zu dem
Mitangeklagten Tsigaridis, der Bauingenieur ist.
Konstantinos Agapiou wird durch Stasi-Unterlagen belastet. Danach soll
er mit dem Decknamen Philippe der ELA angehört haben.
Unter diesem Namen, allerdings als Nachnamen, hat er gegen die Militärdiktatur
gekämpft.
Er war früher mit der Angeklagten Irina Athanasaki zusammen. Er sitzt seit
ebenfalls seit dem 2.Februar 2003 in Untersuchungshaft.
Irina Athanasaki, die von der Kronzeugin belastet wird, bestreitet den
Vorwurf und gibt an, die Kronzeugin überhaupt nicht zu kennen.
Allerdings hat sie sich geweigert im Jahre 1997 Aussagen gegen Agapiou zu
machen, als ihr ein griechisch-amerikanischer Agent, dessen Name dem Gericht
bekannt ist, eine erhebliche Geldsumme anbot.
Sie sitzt auch seit 2.Februar 2003 in Untersuchungshaft.
Die Anklage und ihre Beweise
Die Anklage fußt neben der wilden – und unbewiesenen – Theorie, dass sämtliche
bewaffneten Organisationen Griechenlands irgendwie miteinander zusammenhängen
und entsprechend willkürlich miteinander verknüpft werden können, für einen
Teil der Angeklagte auf der Aussage der Kronzeugin Sofia Kiriakidou und zum
anderen Teil auf Stasi-Material.
Hunderte bisher gehörte Zeugen konnten nichts Belastendes beitragen. Wenn sie
überhaupt etwas zu sagen hatten, dann Entlastendes, wenn sie z.B. im Prozess
darüber berichtet haben, wie die Ermittlungsbehörden ihnen Namen und Fotos der
Angeklagten vorgelegt wurden, um genau diese zunächst zu belasten.
Die Kronzeugin
Sie erschien eines Tages im Mai 2002 bei der Staatsanwaltschaft und machte
insgesamt im Ermittlungsverfahren drei Aussagen als Zeugin, nie als
Beschuldigte.
Das Verfahren gegen sie selbst wegen Mitgliedschaft wurde wegen Verjährung
eingestellt. Um ihrer Aussage Beweiswert zu verleihen, war die Einstellung
notwendig, da auf ihre Aussage als Mitbeschuldigte keine Verurteilung zu
stützen gewesen wäre.
Sie selbst sei bis 1990 Mitglied von ELA gewesen, habe sich an der Erstellung
der Zeitschrift Antipliroforise (Gegeninformation) und politischen
Diskussionen, aber nicht an Anschlägen, beteiligt und habe Christos Kassimis,
den mutmaßlichen Gründer von ELA gekannt. ( Er war 1977 von der Polizei
anläßlich eines Angriffs gegen eine Warenlager der AEG als Reaktion auf den
Tod der RAF-Gefangenen in Stammheim von der Polizei erschossen worden)
Eine zutreffende Personenbeschreibung gelang ihr allerdings nicht.
Ihr Ex-Ehemann Angeletos Kanas, mit dem sie ein Kind hat und in zwei Wohnungen
zusammen gelebt habe, sei Mitglied von ELA gewesen.
1982 oder 83 habe sie in einer Wohnung ihres Ex-Ehemannes und jetzigen
Angeklagten zufällig eine Gruppe von Personen angetroffen, die etwas gebastelt
hätten, wahrscheinlich habe es sich um eine Bombe gehandelt.
Neben ihrem Ex-Ehemann sei Irina Athanasaki anwesend gewesen und Konstantinos
Agapiou. Die Angabe zu letzterem nahm sie im Prozess zurück. An diesem Punkt
sei sie sich nun nicht mehr sicher.
Als Begründung für ihr Aussage gibt sie an, daß sie von dem neuen
Kronzeugengesetz von 2001 in der Zeitung gelesen habe, wonach im Falle von
belastenden Aussagen gegen andere, eine Reduzierung der eigenen Strafe erfolgt
oder sogar Straffreiheit, wenn es sich um wesentliche Aussagen handelt. So
habe sie sich dann im Jahre 2002 entschlossen als Kronzeugin aufzutreten.
Zu ihrer Zeugenaussage beim Prozeß wurde sie von Kräften der
Anti-Terroreinheit begleitet.
Eine wiederholt von der Verteidigung beantragte Gegenüberstellung der
Kronzeugin mit anderen Zeugen, die ihre Motivlage schildern, unbedingt ihrem
Ex-Ehemann schaden zu wollen, wurde abgelehnt.
Das Stasimaterial
Die Unterlagen vom
Ministerium für Staatssicherheit sind bereits seit Anfang der 90er Jahre
bekannt, ohne daß sie bis zum Jahre 2003 zu Konsequenzen geführt hätten: Es
gab keine Vernehmungen und erst recht keine Anklagen.
Das Gericht hatte mit einem Stimmverhältnis von 2:1 beschlossen, daß das
Material der Stasi als Beweismittel verwertbar ist. Es sei auf einen
gerichtlichen Antrag übersandt worden und auch nicht gefälscht worden.
Obwohl die Verteidigung Entscheidungen aus Deutschaland eingeführt hat, woraus
sich die Fragwürdigkeit solchen Beweismaterials ergibt und daß es nicht zu
einer Verurteilung genügen kann, wird dies genauso vom Gericht ignoriert, wie
das wissenschaftliche Gutachten einer Sachverständigen, die dazu gehört wurde.
Über ihr Gutachten, daß die Stasiunterlagen nicht als Beweismittel verwertet
werden können, war das Gericht deutlich ungehalten.
Medien
Unmittelbar nach der Festnahme der fünf Angeklagten verkündeten die Medien,
dass nun der ELA (und der „17.November“) ausgerottet ist.
Im laufenden Prozess existiert keine Berichterstattung im Fernsehen, so als
gäbe es eine Zensur.
Von den ca. 15 Tages- bzw. Wochenzeitungen berichten täglich mehrerer vom
Prozess.
Kurz vor Mittag werden Kopien der Artikel des jeweiligen Tages an die
Anwesenden, einschließlich an das Gericht verteilt. Die Berichterstattung ist
ganz überwiegend auf Seiten der Angeklagten.
Sonderbedingungen und Haftsituation
Das Verfahren findet statt in einem gesondert gesicherten Gerichtsgebäude, was
extra für solche Verfahren wie gegen den „17. November“ und jetzt „ELA“
geschaffen wurde. Es befindet sich direkt über dem unterirdischen Zellentrakt,
wo die Angeklagten unter Sonderhaftbedingungen nunmehr seit dem 2.Februar 2003
in Untersuchungshaft sitzen.
In Griechenland darf Untersuchungshaft nicht mehr als 18 Monate dauern bis zu
einem erstinstanzlichen Urteil.
Im Gerichtssaal sind über 20 bewaffnete Sicherheitskräfte ständig anwesend.
Der Einlaß verläuft zunächst durch eine Metallschleuse, dann durch einen
weiteren Durchgang in dem man durch eine chemische Überprüfung auf Sprengstoff
untersucht wird. Diese beiden Prozeduren werden nach ein paar Metern vor dem
Eintritt in das eigentliche Gebäude wiederholt.
Für die Verurteilten vom „17.November“ und auch die in diesem Verfahren wegen
ELA Verurteilten werden künftig in einem gerade neu erstellte
Hochsicherheitsgefängnis in Larissa in einiger Entfernung von Athen
untergebracht.
Die Besuche der Gefangenen - auch bei Anwaltsbesuchen – finden mit
Trennscheibe statt und sind videoüberwacht.
Das Antiterrorgesetz
Das Anti-Terrorgesetz von 2001 sieht u.a. neben der Abschaffung der
Volksgerichte vor,
daß in solchen Verfahren die Untersuchungshaft 18 Monate dauern kann. Die
Verjährungszeit liegt nunmehr bei 15 Jahre für die Mitgliedschaft in einer
Gruppe wie der ELA, vorher waren es 5 Jahre.
Daß das Anti-Terrorgesetz von 2001 mit seinen erheblich längeren
Verjährungszeiten überhaupt auf bereits verjähre Taten angewendet wird,
gelingt dem Gericht durch die Konstruktion, daß erst im Jahre 2003 mit der
Festnahme der Angeklagten, die Tätigkeit der Organisation ELA beendet wurde
und nicht bereits 1995 – und dies entgegen der eigenen Erklärung von ELA und
dem Umstand, daß es seit 1995 keinerlei Aktivitäten dieser Gruppe mehr gab.
Auf die Frage an die Vorsitzende Richterin Brilli, warum denn gegen ELA nach
den neuen Anti-Terrorgesetzen von 2001 verhandelt werde, antwortete sie
sinngemäß:
Wir sind eben ein Sondergericht und können auch gegen die Verfassung
entscheiden.
Die Verteidigung
In diesem Verfahren musste auch die Verteidigung erfahren, daß sie behindert
und beschränkt wird. Immer wieder wurden ihnen disziplinarische oder
strafrechtliche Ermittlungen angedroht und eingeleitet, bisher noch ohne, daß
Sanktionen erfolgt sind.
Der Präsident der Anwaltskammer oder Vertreter eilten schon mehrfach herbei,
um den Prozeß zu beobachten und auf die Gewährung der Verteidigungsrechte
hinzuwirken. Immerhin hat das Gericht Respekt vor solchen Besuchen.
Es kommt immer wieder zu Unterbrechungen, wenn die Verteidigung rügt, dass sie
in ihrem Fragerecht behindert wird, nicht ausreden kann und das Gericht
offensichtliches Desinteresse bis zum Gähnen, Einnicken oder Tuscheln, wenn
Zeugen der Verteidigung aussagen oder Einwände erhoben werden.
Ganz anders, als die Kronzeugin Sofia Kiriakidou an etwa 10 Tagen aussagte.
Das Gericht lauschte sehr interessiert.
Zu Beginn des Verfahrens versuchte das Gericht Verteidiger neben den
Wahlverteidigern beizuordnen. Dies gelang allerdings nicht, da sich die
Anwälte weigerten, gegen den Willen der Angeklagten als Zwangsverteidiger
aufzutreten. Gegen sie wurden aber auch Verfahren eingeleitet.
Die Begleitumstände
Die US-Amerikaner setzten nach dem 11.9.2001 den ELA auf die Liste der
terroristischen Organisationen und „ermittelten“, ebenso wie die Briten auf
eigene Faust und mit ihren eigenen Methoden von „freundlichen Gesprächen“ mit
mutmaßlichen Verdächtigen, die, auch schon mal im Aufzug hoch und runter
geschickt werden, bis sie bereit sind, Hinweise zu geben. Der amerikanische
Botschafter hält engen und regelmäßigen Kontakt zu den Sicherheitsbehörden.
Über das tatsächliche Ausmaß der US-Amerikanischen Aktivitäten ist noch vieles
im Dunkeln.
Die olympischen Spiele stehen vor der Tür. Dieses Verfahren dient dazu zu
zeigen, daß Griechenland in der Lage ist für die innere Sicherheit zu sorgen
und die Lage im Griff hat.
Derzeit wird ein erheblicher Druck seitens des Gerichts entfaltet, möglichst
bald das Verfahren zu beenden und zwar vor Beginn der olympischen Spiele und
vor dem 2.August 2004:
Denn sollte bis dahin kein Urteil ergangen sein, müßten die noch inhaftierten
Angeklagten aus der Haft entlassen werden.
Dieser Druck äußert sich dann in zunehmender Gereiztheit, der rigorosen
Ablehnung der Beweisanträge der Verteidigung.
Obwohl außer einer zweifelhaften Kronzeugin und zwielichtigem Stasimaterial
keine Beweise für die Täterschaft der Angeklagten vorliegen, deutet alles
darauf hin, daß das Gericht einen unbedingten Verurteilungswillen hat, um dem
politischen Auftrag der harten Verfolgung von „Terroristen“ juristisch
umzusetzen.
Der Prozeß ist trotz der skandalösen Umstände über Griechenland hinaus kaum
bekannt.
Um so wichtiger ist es, internationalen Druck zu entfalten.
Silke Studzinsky, Prozeßbeobachterin und Rechtsanwältin in Berlin
28.6.2004