Komitee „Schluss mit dem Schnüffelstaat"

Natel-Profile illegal - Das Schnüffeln geht weiter...

Für das Komitee „Schluss mit dem Schnüffelstaat" ist die Zusammenarbeit von Staatsschutz und Swisscom die traurige aber erwartbare Fortsetzung des Fichenskandals. Die komplizenhafte Zusammenarbeit der Telecom/PTT/Swisscom mit den Staatsschützern ist seit der Offenlegung der „alten" Fichen und Dossiers hinlänglich bekannt: Obwohl viele Telefonüberwachungen illegal waren, wurden die damaligen Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen (Bericht des besonderen Vertreters des Bundesanwalts, Fabio Righetti, vom 30. Mai 1991). Auch eindeutige und klare Forderungen des Parlaments, namentlich der GPK, dem Missbrauch von Telefonüberwachungen einen gesetzlichen Riegel zu schieben, wurden bis anhin in den Wind geschlagen (Bericht der GPK vom 9. November 1992).

SOFORT EINSICHT VERLANGEN!

Der Fichenskandal hat gezeigt, dass nur der Druck der Betroffenen der Geheimhaltung ein Ende bereiten kann. Das Komitee „Schluss mit dem Schnüffelstaat" ruft daher alle Natel-BesitzerInnen auf, ihr Recht auf Einsicht gem. Art. 8 DSG umgehend wahrzunehmen, bevor allenfalls Daten vernichtet werden.



An die Inlandredaktionen
Pressecommuniqué zur Natel-Überwachung
SOFORT EINSICHT VERLANGEN!

Für das Komitee „Schluss mit dem Schnüffelstaat" ist die Zusammenarbeit von Staatsschutz und Swisscom die traurige aber erwartbare Fortsetzung des Fichenskandals. Die komplizenhafte Zusammenarbeit der Telecom/PTT/Swisscom mit den Staatsschützern ist seit der Offenlegung der „alten" Fichen und Dossiers hinlänglich bekannt: Obwohl viele Telefonüberwachungen illegal waren, wurden die damaligen Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen (Bericht des besonderen Vertreters des Bundesanwalts, Fabio Righetti, vom 30. Mai 1991). Auch eindeutige und klare Forderungen des Parlaments, namentlich der GPK, dem Missbrauch von Telefonüberwachungen einen gesetzlichen Riegel zu schieben, wurden bis anhin in den Wind geschlagen (Bericht der GPK vom 9. November 1992).

Der Natel-Überwachungsskandal belegt nicht nur, wie aktuell die Forderung der Abschaffung der Politischen Polizei und damit die S.o.S.-Initiative ist. Er zeigt auch, dass der Skandal von 1989 der „Freundschaft" zwischen Telecom/Swisscom und der Bundespolizei keinen Abbruch getan hat. Ob die neue Datenbank unter dem Vorwand der Rechnungsstellung auf Initiative der Swisscom angelegt oder ob sie auf Betreiben der Bundespolizei unter dem Vorwand der „inneren Sicherheit" geschaffen wurde, muss sofort geklärt werden! In jedem Falle hat die Swisscom nicht nur jegliche Sorgfalt im Umgang mit Daten vermissen lassen, sondern darüber hinaus eindeutig gegen das Datenschutzgesetz verstossen. Sie hat die Datensammlung nicht angemeldet, die Betroffenen nicht informiert und muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrer Geheimniskrämerei weiterhin gemeinsame Sache mit dem Staatsschutz zu machen. Im Hinblick auf die bevorstehende Beratung des Telefonüberwachungsgesetzes wird das Komitee weitergehende Forderungen einreichen.

Der Fichenskandal hat gezeigt, dass nur der Druck der Betroffenen der Geheimhaltung ein Ende bereiten kann. Das Komitee „Schluss mit dem Schnüffelstaat" ruft daher alle Natel-BesitzerInnen auf, ihr Recht auf Einsicht gem. Art. 8 DSG umgehend wahrzunehmen, bevor allenfalls Daten vernichtet werden. Ein entsprechender Musterbrief ist ab sofort auf der Internet-Homepage des Komitees unter http://www.raben-net/ficherman abrufbar.

Bern, den 29. Dezember 1997, Catherine Weber


Musterbrief vervollständigen (mit Name, Adresse und Natel-Nr.) und sofort per Einschreiben abschicken. Schickt eine Kopie an den Eidg. Datenschutzbeauftragten und haltet das Komitee Schluss mit dem Schnüffelstaat auf dem laufenden über das Verfahren!

M U S T E R B R I E F

AbsenderIn:

(Name, Adresse)

.........................

Datum:...........

EINSCHREIBEN

An die
Generaldirektion der
Swisscom
Herrn Walter Heutschi
Leiter Mobilkommunikation
Viktoriastrasse 2
3030 Bern

Betrifft: Einsicht in meine Natel-Kommunikations-Daten

Sehr geehrter Herr Heutschi

Hiermit verlange ich - gestützt auf Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz - sofort vollumfängliche Einsicht in alle bei der Swisscom gespeicherten Daten zu meinem Natel, Nr. ____________________. Laut Art. 8 Absatz 5 des DSG ist diese Auskunft schriftlich sowie kostenlos zu erteilen. Ich verlange daher eine unzensurierte Kopie aller bei der Swisscom fichierten Verbindungen zu meiner Natel-Nummer und zusätzlich die Information, in welchem Umkreis mein Natel gegebenenfalls geortet worden ist, bzw. geortet werden konnte. Ferner verlange ich Mitteilung darüber, ob, wann, an wen und mit welcher Begründung diese Daten oder Teile davon weitergegeben wurden. Alle zu meiner Natel-Nummer fichierten Angaben dürfen erst vernichtet werden, wenn mir vollumfänglich Einsicht gewährt worden ist. In der Zwischenzeit dürfen diese Daten an keine andere (natürliche oder juristische) Person oder Behörde weitergegeben werden.

Mit freundlichen Grüssen

..............................

(Unterschrift)

Kopie an: Herrn Dr. Odilo Guntern, Eidg. Datenschutzbeauftragter, Postfach, Webergutstr. 5, 3003 Bern


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