So heisst es am Ende des Berichts der PUK-EJPD, der vor zehn
Jahren, am 22. November 1989 herausgegeben wurde. Gerade zwei Wochen nach der
Öffnung der Berliner Mauer markierte dieser Bericht auch in der Schweiz das
Ende des Kalten Krieges und eröffnete damit die vorerst einmalige Chance eines
Endes der Geheimniskrämerei, eines Durchbruchs hin zu mehr Transparenz, mehr
Datenschutz und einer grundlegenden Demokratisierung insbesondere der Polizei. Diese
Chance, so bilanziert die Stiftung Archiv Schnüffelstaat Schweiz (ASS), ist in
diesen zehn Jahren systematisch vertan worden. Für Öffentlichkeit,Transparenz
und die demokratischen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger war dies ein
verlorenes Jahrezehnt.
- Das Recht der Betroffenen auf Einsicht in ihre Daten und
Akten, die "magna carta des Datenschutzes", gilt seit dem im Juli
1998 in Kraft getreteten Staatsschutzgesetz gerade nicht mehr für die
heikelsten polizeilichen Daten, jene über ausdrücklich nicht-verdächtige
Personen. Trotz der Warnungen insbesondere des Datenschutzbeauftragten haben
Bundesrat und Parlament die angebliche Staatssicherheit erneut vor die
grundlegenden Rechte der Person gestellt.
- Die 1992 eingesetzte Geschäftsprüfungsdelegation der
eidgenössischen Räte (GPDel) brachte nicht mehr parlamentarische Kontrolle
des staatlichen Geheimbereichs, sondern entwickelte sich - wie jüngst im
Falle Bellasi wiederum sichtbar geworden - zu einem Feigenblatt des
militärischen Geheimdienstes und der politischen Polizei. Missstände
werden nach wie vor in erster Linie von den Medien aufgedeckt. Die
ihrerseits an die Geheimhaltung gebundene GPDel hat, so die Stiftung ASS,
bisher in allen Fällen die öffentliche Kritik wieder abgeschwächt und
damit vollkommen versagt.
Die PUK hatte mit ihrem Bericht die Tür für eine
öffentliche Diskussion um die Zukunft der Polizeien auf Bundesebene ein Stück
weit geöffnet. Angesichts der breiten öffentlichen Kritik nahm das EJPD den
Hinterausgang und missbrauchte den Fichenskandal ausschliesslich dazu, eine
Modernisierung und Technisierung des Staatsschutzes und der Polizei zu
betreiben:
- Die übervorsichtige PUK-Forderung einer Neubestimmung des
Bedrohungsbildes hat das
EJPD als Aufforderung
ausgelegt, ständig nach neuen Feindbildern und Bedrohungsszenarien Ausschau
zu halten und damit die nicht abreissende Welle von Verschärfungen im Bereich
der "Inneren Sicherheit" zu rechtfertigen. Die Ausrichtung dieser
Bedrohungsszenarien hat sich nach Meinung der Stiftung ASS nur oberflächlich
geändert. Nach wie vor schnüffelt der Staatsschutz irgendwelchen
"Extremismen" hinteher. Und nach wie vor stehen politische
Organisationen von ImmigrantInnen und Flüchtlingen ganz oben auf der
staatsschützerischen Aufmerksamkeitsliste. Dass die zunehmende Zahl von
Visumsgesuchen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion als Beleg für eine
angeblich zunehmende Gefahr der organisierten Kriminalität herhalten muss,
zeigt, dass sich nicht einmal geographisch eine Wende im Staatsschutz
vollzogen hat. Das Staatsschutz-Computersystem ISIS enthält ständig Daten
über ca. 50'000 Personen.
Nach eigenen Angaben hat das EJPD in diesem Jahrzehnt
sechzehn (!) Sicherheitsgesetze durchgepaukt. Die
Zahl der Verordnungen, der rein administrativen Beschlüsse ohne Mitwirken des
Parlaments, ist dagegen nicht überschaubar. Der Polizei- und Geheimbereich des
Bundes entwickelte sich zu einer Grossbaustelle, auf der vor lauter Hast nicht
einmal mehr die bundesrätlichen Oberbaumeister den Überblick haben.
Obwohl dies nach dem Ende des Kalten Krieges erwartbar
gewesen wäre, wurde das Personal der Bundespolizei
- ca 100 Stellen - in den vergangenen zehn Jahren keineswegs reduziert. Die aus
dem Zentralpolizeibüro der Bundesanwaltschaft hervorgegangenen
kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundesamtes für Polizeiwesen haben im
selben Zeitraum ihr Personal verzehnfacht (von 11 auf 107 Stellen).
Das EJPD hat die zentrale organisatorische Forderung der PUK,
eine klare Trennung von Anklage- und
Ermittlungsbefugnissen der Bundesanwaltschaft, in den Wind geschlagen und
stattdessen die Ermittlungskompetenzen der Bundesanwaltschaft weiter ausgebaut.
Die alten Fichen und Akten mögen gegenüber den heutigen
Datensystemen geradezu harmlos erscheinen. Die
Datenhaltung auf Vorrat aber ist geblieben. Sie wurde ergänzt durch ein
unübersichtliches Weitergabesystem und eine Vielzahl von
online-Abrufmöglichkeiten. Viele dieser Daten sind anerkanntermassen
ungesichert und betreffen bloss Kontaktpersonen.
Die Zahl der Telefonüberwachungen hat sich allein von 1991
bis 1996 auf über 1000 Anordnungen verdoppelt.
Neuere Zahlen muss das Parlament jeweils eigens nachfragen. Daten über andere
geheime polizeiliche Ermittlungsmethoden werden angeblich erst gar nicht
erfasst.
Aus dem Jahrzenhnt der Öffnung und Demokratisierung ist eines
der "Inneren Sicherheit"geworden. Statt dem Aufräumen nach dem
Fichenskandal erfolgte ein Rollback, das es der neuen Bundesrätin sogar
erlaubt, zwanzig Jahre alte Pläne einer Bundessicherheitspolizei (BUSIPO) aus
dem Müll der Geschichte zu recyclieren.
Die Stiftung ASS, die sich als historisches Gedächtnis und
Gewissen des Fichenskandals versteht, muss anerkennen, dass es bis zum Ende
dieses Jahrzehnts nicht mehr möglich war, der Mehrheit der Stimmbevölkerung
die Richtigkeit einer Abschaffung der politischen Polizei, die Bedeutung von
Einsichtsrechten und des von der Initiative SoS (Schweiz ohne Schnüffelpolizei)
geforderten Grundrechts auf Überwachungsfreiheit zu vermitteln.
Die Tatsache, dass dies in einem ersten Anlauf nicht gelungen
ist, hindert die Stiftung und ihre UnterstützerInnen aber nicht daran, weiter
für die Rückeroberung dieser zentralen Grundrechte zu kämpfen. Sie fordert
u.a. eine verstärkte parlamentarische Kontrolle von Polizei, Staatsschutz und
Geheimdiensten, die nicht davor zurückschreckt, den Schleier von Geheimnissen
zu lüften. Sie begrüsst den Vorstoss einer Minderheit der nationalrätlichen
Rechtskommission zur Einrichtung einer "unabhängigen
Rechtstatsachen-Forschungsstelle", die der Öffentlichkeit kontinuierlich
Zahlen und Informationen über die Datensysteme im Polizei-, Justiz- und
Ausländerbereich vorlegen soll.
Statt gläserner BürgerInnen braucht es eine gläserne
Verwaltung.
Bern, den 18. November 1999