Etikettenschwindel

VERGESST DIE SCHNÜFFELPOLIZEI!

Jürg Frischknecht, Journalist und Autor

In einem Abstimmungskampf soll man sich auf alles gefasst machen. Auch auf folgendes „Argument": Wegen der neuen Gefahr eines gewalttätigen Rechtsextremismus brauche die Schweiz eine präventiv tätige Polizei. Wetten, dass die Besitzstandverteidiger Koller, von Däniken & Co. nach diesem Strohhalm greifen?

Vorweg: Um den gewalttätigen Rechtsextremismus zu bekämpfen, braucht die Schweiz keine Schnüffelpolizei. Es genügt die gewöhnliche Polizei, sofern sie ihr rechtes Auge öffnet.

Angesichts der bekannten Fakten ist die Behauptung „Wir brauchen eine Schnüffelpolizei gegen die Rechtsextremisten" schlicht schamlos. Der „alten" Schnüffelpolizei, die 1989 dank der Leuenberger-PUK endlich ans Licht gezerrt wurde, war die rechte Szene mehr oder weniger unbekannt, wie der PUK-Bericht am Beispiel der „Patriotischen Front" offenlegt.

Richtig ist, dass auch einzelne Rechtsextremisten fichiert wurden. Doch der erste Eintrag auf der Fiche eines Marcel Strebel und anderer neuer Fröntler war oft der Hinweis auf einen Artikel in der WoZ oder sonst einer Zeitung. Die Bupo wusste soviel wie interessierte ZeitungsleserInnen. Und wenn die Polit-Polizisten ausnahmsweise einen Rechtsextremisten näher anschauten, so geschah dies fast ausnahmslos auf Wunsch eines befreundeten ausländischen Dienstes. Dann wurde beim Beherberger des deutschen Neonazi-Terroristen Manfred Roeder auch mal das Telefon angezapft - und Roeder selbst nach einer freundlichen polizeilichen Einvernahme trotz internationalem Haftbefehl laufengelassen.

Das Wichtigste ist jedoch dies: In der Geschichte der Schnüffelpolizei, sowohl der „alten" wie der aktuellen Struktur, gibt es keinen einzigen Fall einer erfolgreichen Prävention. Auch im 1995 erschienenen offiziösen Report „Rechtsextremismus in der Schweiz" der beiden Professoren Urs Altermatt und Hanspeter Kriesi, deren Teams Zugang zu den Bupo-Akten hatten, findet sich kein einziges Beispiel einer verhinderten Gewalttat.

NICHTS VERHINDERT - IM GEGENTEIL

Im Gegenteil. Die Polit-Polizei profilierte sich wiederholt als Kumpel von Rechtsextremisten und Neonazis. Ein paar Fälle:

Weitere Fälle liessen sich anfügen: zum Beispiel die Mutter eines Neonazis, die nach einer Hausdurchsuchung die Welt nicht mehr versteht („aber sie haben doch immer alles mit der Polizei abgesprochen"); zum Beispiel der Dorfpolizist, der im Falle eines ausgerissenen minderjährigen Skins wochenlang kumpelhaft mit lokalen Glatzen über die Rückkehr des Abgetauchten „verhandelt" und derweil die Eltern im Ungewissen lässt über den bekannten Aufenthalt des Sohnes.

VERGESSEN WIR DIE SCHNÜFFELPOLIZEI. Sie ist ihrem eigenen Anspruch der Prävention, des Verhinderns also, noch nie gerecht geworden. Zum Verhindern von Gewalttaten etwas beitragen könnte hingegen die gewöhnliche Polizei. Wenn sie täte, was ihre Pflicht ist: gegen Gewalttäter vorgehen, auch wenn es sich um Rechtsextremisten handelt.

DIE GEWÖHNLICHE POLIZEI AKTIVIEREN

Das ist ausnahmsweise vorgekommen. Ausnahme 1: Nach dem Überfall der Schweizer Hammer Skins auf das Festival der Völkerfreundschaft in Hochdorf konnte die Polizei im November 1995 nicht mehr anders, als die dreisten Täter im Dutzend zu verhaften und reihenweise Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Ausnahme 2: Als die Glatzen im September 1997 versuchten, in St.Gallen eine antirassistische Kundgebung zu sprengen, alarmierten aufmerksame EinwohnerInnen die Polizei, die darauf die Skins auf ihrem Marsch in die Innenstadt rechtzeitig stoppte und für eine Nacht reinnahm.

Die Regel ist jedoch eine andere: Im „besten" Fall schaut die Polizei weg. Noch häufiger schaut sie zu:

Als die „Patriotische Front" 1989 die Asylunterkunft Steinhausen bei Zug stürmte, beäugte die rechtzeitig informierte Polizei den Überfall aus den Büschen - und unternahm nichts.

Als Skins im September 1995 an der Zürcher Blocher-Demo teilnahmen, schmissen sie anschliessend mit Unterstützung von Polizisten vor laufenden Kameras Pflastersteine gegen die Autonomen. „Wir wurden von der Polizei dazu aufgefordert," erklärte ein Skin in der Einvernahme. Ein anderer: „Seitens der Polizei wurden wir aufgefordert, Pflastersteine zu werfen. Dies gegen die Autonomen. Die Polizei sagten [sic!], dass sie nicht werfen dürfen. Ein Polizeibeamter lieferte uns mit einer Schubkarre auch Pflastersteine von einer Baustelle."

Im April 1997 konnten Skins stundenlang im Zürcher Niederdorf defilieren und PassantInnen terrorisieren. Die guten Mannen schauten zu und griffen „aus polizeitaktischen Gründen" nicht ein.

Die Beispiele zeigen drastisch: Das Problem ist nicht, dass die Polizei zu wenig „im voraus" weiss. Das Problem ist, dass sie nichts tut, auch wenn sie es könnte.

Fazit: Eine Schnüffelpolizei, die mit Neonazis fraternisiert, brauchen wir nicht zu reanimieren. Um den Rechtsextremismus zu bekämpfen, muss kein einziger neuer Polizist angestellt werden. Die beste Politik ist, für den nötigen öffentlichen Druck auf die bestehende gewöhnliche Polizei zu sorgen. Damit sie endlich ihr rechtes Auge auftut.

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In seinem Buch „'Schweiz wir kommen', Die neuen Fröntler und Rassisten" (1991), widmet Jürg Frischknecht der Rechtsblindheit der Polizei ein eigenes Kapitel. Der Vorwurf ist leider weiterhin aktuell. Er wird deshalb auch im neuen Buch „Rechte Seilschaften", das Jürg Frischknecht und Peter Niggli im Herbst 1998 veröffentlichen, dokumentiert werden.


ETIKETTENSCHWINDEL

1996 veröffentlichte die Bundespolizei die Studie „Skinheads in der Schweiz" und tat so, als ob die Materialsammlung die Frucht präventiver Polizeitätigkeit wäre - als Argument, wie wichtig und nötig eine Polit-Polizei heutzutage sei. Das ist plumper Etikettenschwindel. Die Studie ist nichts anderes als die Ausbeute der zahlreichen Hausdurchsuchungen nach dem Skin-Überfall in Hochdorf. Also ein Nebenprodukt der normalen Polizeitätigkeit, angefallen bei der Ahndung von strafrechtlich relevanten Delikten.


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